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    Nachhaltigkeitsbericht UGB: Wie wir eine nachhaltige Unternehmenskultur fördern

    19.06.2025 6 mal gelesen 0 Kommentare
    • Wir integrieren ökologische und soziale Ziele in unsere Unternehmensstrategie.
    • Mitarbeitende werden regelmäßig zu nachhaltigem Handeln geschult und motiviert.
    • Transparente Kommunikation schafft Vertrauen und fördert das gemeinsame Verantwortungsbewusstsein.

    Nachhaltigkeitsbericht UGB: Umsetzungsziele für die Unternehmenskultur

    Nachhaltigkeitsbericht UGB: Umsetzungsziele für die Unternehmenskultur

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    Mit der verpflichtenden Einführung des Nachhaltigkeitsberichts nach UGB rückt die nachhaltige Unternehmenskultur ins Zentrum der Unternehmensstrategie. Das Ziel ist nicht nur die formale Erfüllung neuer Berichtspflichten, sondern ein echter Wandel im Denken und Handeln – und zwar auf allen Ebenen. Die Umsetzungsziele gehen dabei weit über die reine Dokumentation hinaus:

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    • Verankerung von Nachhaltigkeit in der Unternehmens-DNA: Die Berichtspflicht zwingt Unternehmen, ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG) systematisch zu analysieren und zu steuern. Das fördert eine tiefgreifende Integration nachhaltiger Werte in Entscheidungsprozesse.
    • Messbare Ziele und kontinuierliche Verbesserung: Unternehmen müssen nicht nur Ist-Zustände beschreiben, sondern auch klare Ziele und Fortschritte offenlegen. Das führt zu mehr Transparenz und macht nachhaltige Entwicklung überprüfbar.
    • Stärkung der internen Zusammenarbeit: Die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts nach UGB erfordert bereichsübergreifende Teams. HR, Compliance, Geschäftsführung und Fachabteilungen arbeiten enger zusammen, was die Unternehmenskultur spürbar verändert.
    • Bewusstseinswandel und Verantwortungsübernahme: Die neuen Anforderungen fördern das Bewusstsein für Nachhaltigkeit und erhöhen die individuelle Verantwortung im Unternehmen. Mitarbeitende werden stärker eingebunden und motiviert, aktiv zur Zielerreichung beizutragen.
    • Schaffung von Vertrauen nach innen und außen: Ein glaubwürdiger Nachhaltigkeitsbericht UGB zeigt Kunden, Investoren und Partnern, dass Nachhaltigkeit kein Lippenbekenntnis ist. Das stärkt die Reputation und erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber.

    Im Kern geht es also darum, Nachhaltigkeit nicht als Pflichtübung, sondern als echten Wettbewerbsvorteil und Bestandteil der Unternehmenskultur zu begreifen. Wer die Umsetzungsziele konsequent verfolgt, schafft eine Basis für langfristigen Erfolg und gesellschaftliche Akzeptanz.

    Rechtliche Neuerungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im UGB

    Rechtliche Neuerungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im UGB

    Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 (CSRD) bringt tiefgreifende Änderungen im Unternehmensgesetzbuch (UGB) mit sich. Neu ist, dass der Nachhaltigkeitsbericht UGB als eigenständiger, prüfpflichtiger Bestandteil des Lageberichts geführt werden muss. Die rechtlichen Anforderungen betreffen nicht mehr nur große Unternehmen, sondern dehnen sich auf kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen, Holding-Gesellschaften sowie bestimmte Tochterunternehmen aus.

    • Erweiterte Offenlegungspflichten: Unternehmen müssen künftig detaillierte Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen machen. Dazu zählen Informationen zu Klimarisiken, Lieferkettenverantwortung und Diversity-Strategien.
    • Prüfung durch unabhängige Dritte: Der Nachhaltigkeitsbericht UGB unterliegt einer externen Prüfung. Abschlussprüfer oder spezialisierte Prüfungsdienstleister stellen einen Zusicherungsvermerk aus, der die inhaltliche Richtigkeit bestätigt.
    • Digitale Einreichung und Manipulationsschutz: Die Berichte sind digital einzureichen und werden fälschungssicher archiviert. Nachträgliche Änderungen sind technisch ausgeschlossen.
    • Neue Bilanzierungsregeln: Die Bewertung von Verbindlichkeiten erfolgt nach der Effektivzinsmethode. Bestimmte Bilanzierungsoptionen entfallen, was die Vergleichbarkeit erhöht.
    • Gestaffelte Sanktionen: Verstöße gegen die Offenlegungspflichten werden künftig mit höheren, nach Unternehmensgröße gestaffelten Bußgeldern geahndet. Wiederholte Verstöße können bis zu 5 % des Jahresumsatzes kosten.

    Die rechtlichen Neuerungen zwingen Unternehmen, Nachhaltigkeit nicht nur zu dokumentieren, sondern aktiv und nachprüfbar zu gestalten. Die Transparenzpflichten schaffen neue Standards für die gesamte Unternehmensführung.

    Nachhaltigkeitsbericht UGB: Anwendungsbereich und betroffene Unternehmen

    Nachhaltigkeitsbericht UGB: Anwendungsbereich und betroffene Unternehmen

    Der neue Anwendungsbereich für den Nachhaltigkeitsbericht UGB ist deutlich ausgeweitet und bringt viele Unternehmen erstmals in die Pflicht. Entscheidend sind dabei nicht nur Umsatz und Mitarbeiterzahl, sondern auch die Kapitalmarktorientierung und die Konzernstruktur.

    • Große Kapitalgesellschaften: Unternehmen, die mindestens zwei der drei Schwellenwerte – 250 Mitarbeitende, 40 Mio. Euro Umsatz, 20 Mio. Euro Bilanzsumme – überschreiten, sind verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht UGB zu erstellen.
    • Kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen: Auch börsennotierte Unternehmen, die diese Schwellenwerte unterschreiten, fallen künftig unter die Berichtspflicht, sofern sie nicht als Kleinstunternehmen gelten.
    • Holding-Gesellschaften und Konzernmütter: Neu ist, dass auch Holdingstrukturen und Mutterunternehmen mit konsolidierten Schwellenwerten einbezogen werden. Das betrifft insbesondere Unternehmensgruppen mit komplexen Beteiligungsverhältnissen.
    • Tochterunternehmen von Drittlandgesellschaften: Wenn ein Mutterunternehmen außerhalb der EU sitzt, aber relevante Tochtergesellschaften in Österreich betreibt, greift die Berichtspflicht ebenfalls – unabhängig von der lokalen Größe.

    Genossenschaften, Versicherungen und Banken sind durch ergänzende Spezialregelungen ebenfalls adressiert. Damit ist der Kreis der betroffenen Unternehmen so groß wie nie zuvor und umfasst nun auch viele Organisationen, die bisher keine Berührungspunkte mit Nachhaltigkeitsberichten hatten.

    Inhalt, Form und digitale Einreichung des Nachhaltigkeitsberichts nach UGB

    Inhalt, Form und digitale Einreichung des Nachhaltigkeitsberichts nach UGB

    Der Nachhaltigkeitsbericht UGB muss nach klaren Vorgaben erstellt werden. Im Mittelpunkt stehen nachvollziehbare, überprüfbare und standardisierte Informationen, die für interne und externe Stakeholder relevant sind. Die Inhalte orientieren sich an den sogenannten ESRS (European Sustainability Reporting Standards) und umfassen unter anderem:

    • Strategische Nachhaltigkeitsziele: Darstellung der langfristigen Nachhaltigkeitsstrategie und deren Integration in die Geschäftsprozesse.
    • Wesentlichkeitsanalyse: Offenlegung, welche Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen und seine Stakeholder am wichtigsten sind.
    • Leistungsindikatoren (KPIs): Quantitative und qualitative Kennzahlen zu Umwelt, Sozialem und Governance (ESG).
    • Risikomanagement: Beschreibung von Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und deren Steuerung.
    • Lieferketten- und Menschenrechtsaspekte: Angaben zu Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken entlang der Wertschöpfungskette.

    Formell ist der Nachhaltigkeitsbericht UGB ein eigenständiger Abschnitt im Lagebericht oder Konzernlagebericht. Er muss in einer maschinenlesbaren und digital signierten Fassung eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP) oder vergleichbare digitale Plattformen. Dabei werden technische Standards verwendet, die eine fälschungssichere Archivierung und automatisierte Weiterverarbeitung ermöglichen.

    Die Frist zur Einreichung des Nachhaltigkeitsberichts UGB ist identisch mit jener für den Jahresabschluss. Verspätungen führen zu automatisierten Hinweisen und können Bußgelder nach sich ziehen. Einmal eingereicht, ist der Bericht öffentlich zugänglich und kann von Investoren, Behörden und der interessierten Öffentlichkeit eingesehen werden.

    Prüfpflicht und Sanktionen: Konsequenzen für die Praxis

    Prüfpflicht und Sanktionen: Konsequenzen für die Praxis

    Die Prüfpflicht für den Nachhaltigkeitsbericht UGB bedeutet, dass Unternehmen erstmals einen eigenständigen Prüfungsauftrag vergeben müssen. Die Prüfung erfolgt durch unabhängige, speziell qualifizierte Prüfer oder Prüfungsdienstleister, die nicht zwingend mit der Abschlussprüfung beauftragt sein müssen. Das Prüfungsniveau ist auf eine sogenannte „begrenzte Sicherheit“ (Limited Assurance) ausgelegt, was einen geringeren Umfang als bei der Abschlussprüfung, aber dennoch eine systematische Kontrolle aller Angaben erfordert.

    • Prüfungsauftrag: Unternehmen müssen den Prüfungsauftrag rechtzeitig erteilen und die vollständigen Unterlagen bereitstellen. Die Prüfer kontrollieren nicht nur die formale Richtigkeit, sondern auch die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Angaben.
    • Zusicherungsvermerk: Nach Abschluss der Prüfung wird ein Zusicherungsvermerk erstellt, der explizit auf die geprüften Nachhaltigkeitsinformationen eingeht. Ohne diesen Vermerk gilt der Bericht als nicht ordnungsgemäß eingereicht.
    • Konsequenzen bei Verstößen: Wird der Nachhaltigkeitsbericht UGB verspätet, unvollständig oder fehlerhaft eingereicht, drohen empfindliche Sanktionen. Diese reichen von gestaffelten Bußgeldern über Veröffentlichungsverbote bis hin zu persönlichen Haftungsrisiken für Geschäftsleitung und Compliance-Verantwortliche.
    • Wiederholte Verstöße: Bei wiederholten oder systematischen Verstößen können die Behörden zusätzliche Maßnahmen ergreifen, darunter Umsatzabhängige Strafzahlungen von bis zu 5 % des Jahresumsatzes oder temporäre Ausschlüsse von öffentlichen Ausschreibungen.
    • Öffentliche Transparenz: Sanktionen und Prüfvermerke werden öffentlich gemacht, was zu Reputationsrisiken führen kann und die Glaubwürdigkeit des Unternehmens am Markt beeinflusst.

    Für die Praxis bedeutet das: Eine professionelle, frühzeitige Organisation der Berichterstattung und Prüfung ist unverzichtbar, um Sanktionen und Imageschäden zu vermeiden.

    Übergangsregelungen und zeitlicher Ablauf bei der Umsetzung des Nachhaltigkeitsberichts UGB

    Übergangsregelungen und zeitlicher Ablauf bei der Umsetzung des Nachhaltigkeitsberichts UGB

    Die Einführung der neuen Berichtspflichten erfolgt gestaffelt, um Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben. Dabei richtet sich der Startzeitpunkt nach Unternehmensgröße und Art der Kapitalmarktorientierung.

    • Ab 2025: Große Unternehmen, die bereits bisher der nichtfinanziellen Berichterstattung unterlagen, müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2024 nach den neuen Vorgaben berichten.
    • Ab 2026: Alle anderen großen Unternehmen, die bislang nicht berichtspflichtig waren, fallen ab dem Geschäftsjahr 2025 unter die neuen Regeln.
    • Ab 2027: Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sowie bestimmte Tochterunternehmen müssen für das Geschäftsjahr 2026 erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht UGB vorlegen.
    • Ab 2029: Tochterunternehmen von Nicht-EU-Muttergesellschaften werden für das Geschäftsjahr 2028 in die Pflicht genommen.

    Für Unternehmen, die freiwillig früher berichten möchten, besteht die Möglichkeit zur Voranwendung der neuen Standards. Diese Übergangsfristen verschaffen insbesondere kleineren und erstmals betroffenen Unternehmen Zeit, interne Prozesse, IT-Systeme und Verantwortlichkeiten anzupassen. Dennoch empfiehlt sich eine rasche Vorbereitung, da die Anforderungen umfangreich und die Umsetzungszeiträume begrenzt sind.

    Technologischer und organisatorischer Wandel durch die neuen UGB-Pflichten

    Technologischer und organisatorischer Wandel durch die neuen UGB-Pflichten

    Die Einführung der erweiterten Nachhaltigkeitsberichtspflichten im UGB zwingt Unternehmen zu einem tiefgreifenden Wandel in ihren Strukturen und Abläufen. Plötzlich reicht es nicht mehr, Nachhaltigkeit als Randthema zu behandeln – sie wird zum digitalen und organisatorischen Kernprozess.

    • Automatisierung und Datenintegration: Unternehmen müssen neue IT-Lösungen implementieren, um relevante ESG-Daten aus verschiedenen Abteilungen zentral zu erfassen, zu verarbeiten und zu analysieren. Ohne Schnittstellen zwischen HR, Einkauf, Produktion und Compliance läuft hier gar nichts mehr rund.
    • Digitale Workflows: Die Abläufe rund um den Nachhaltigkeitsbericht UGB werden durch digitale Tools beschleunigt. Von der Datenerhebung bis zur Freigabe und Archivierung entsteht ein nachvollziehbarer, revisionssicherer Workflow.
    • Rollen und Verantwortlichkeiten: Neue Aufgabenprofile entstehen – etwa Nachhaltigkeitsmanager oder ESG-Controller. Verantwortlichkeiten werden klarer zugewiesen, was die interne Zusammenarbeit verändert und neue Qualifikationen erfordert.
    • Schulungen und Change-Management: Mitarbeitende müssen im Umgang mit neuen Systemen und Prozessen geschult werden. Change-Management wird zum Erfolgsfaktor, um Akzeptanz und Motivation zu sichern.
    • Dokumentationspflichten: Die Nachvollziehbarkeit aller Nachhaltigkeitsaktivitäten rückt in den Fokus. Unternehmen müssen Prozesse und Ergebnisse lückenlos dokumentieren, um prüf- und berichtsfähig zu bleiben.

    Unterm Strich: Die neuen UGB-Pflichten treiben Digitalisierung und Professionalisierung voran – und zwar quer durch alle Unternehmensbereiche. Wer jetzt investiert, spart später Zeit, Nerven und Kosten.

    Nachhaltigkeitsbericht UGB: Chancen für Unternehmenskultur und Stakeholder

    Nachhaltigkeitsbericht UGB: Chancen für Unternehmenskultur und Stakeholder

    Die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach UGB eröffnet Unternehmen neue Perspektiven, die weit über reine Compliance hinausgehen. Für die Unternehmenskultur bedeutet das eine Aufwertung von Dialog, Transparenz und Innovationskraft. Stakeholder – von Mitarbeitenden über Investoren bis hin zu Geschäftspartnern – profitieren von nachvollziehbaren, vergleichbaren und glaubwürdigen Informationen.

    • Stärkung der Identifikation: Mitarbeitende erleben, dass ihre Arbeit einen Beitrag zu gesellschaftlichen Zielen leistet. Das fördert Motivation, Loyalität und Teamgeist – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein echter Pluspunkt.
    • Attraktivität für Investoren: Investoren achten zunehmend auf nachhaltige Unternehmensführung. Ein aussagekräftiger Nachhaltigkeitsbericht UGB wird zum entscheidenden Faktor bei der Kapitalbeschaffung und Risikobewertung.
    • Verbesserte Beziehungen zu Geschäftspartnern: Lieferanten und Kunden fordern immer häufiger Transparenz zu sozialen und ökologischen Standards. Unternehmen mit glaubwürdiger Berichterstattung sichern sich langfristige Partnerschaften und neue Marktchancen.
    • Förderung von Innovation: Die systematische Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsthemen bringt neue Ideen hervor – von effizienteren Prozessen bis zu nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen.
    • Wettbewerbsvorteil durch Glaubwürdigkeit: Wer Nachhaltigkeit nicht nur behauptet, sondern belegt, hebt sich im Markt positiv ab. Das schafft Vertrauen und stärkt die Marke nachhaltig.

    Der Nachhaltigkeitsbericht UGB ist damit nicht nur ein Kontrollinstrument, sondern ein echter Hebel für Kulturwandel und nachhaltigen Unternehmenserfolg.

    Praxistipps für die erfolgreiche Umsetzung des Nachhaltigkeitsberichts UGB und die Förderung einer nachhaltigen Unternehmenskultur

    Praxistipps für die erfolgreiche Umsetzung des Nachhaltigkeitsberichts UGB und die Förderung einer nachhaltigen Unternehmenskultur

    • Frühzeitige Gap-Analyse durchführen: Prüfen Sie gezielt, welche Daten, Prozesse und Kompetenzen für den Nachhaltigkeitsbericht UGB noch fehlen. Ein Abgleich mit den ESRS-Standards deckt Lücken auf, bevor Fristen drängen.
    • Interdisziplinäres Projektteam aufstellen: Bilden Sie ein Team aus HR, Compliance, IT und Fachbereichen. So bündeln Sie Know-how und vermeiden Informationssilos – ein echter Gamechanger für reibungslose Abläufe.
    • Standardisierte Datenerhebung etablieren: Entwickeln Sie klare Prozesse und Vorlagen für die Datensammlung. Automatisierte Tools und regelmäßige Reviews helfen, Fehlerquellen zu minimieren und Datenqualität zu sichern.
    • Kommunikation intern und extern planen: Machen Sie den Nachhaltigkeitsbericht UGB zum Thema im Unternehmen – etwa durch Workshops, Intranet-Updates oder Feedbackrunden. Auch Stakeholder außerhalb des Unternehmens sollten aktiv informiert werden.
    • Fortbildung und Sensibilisierung fördern: Schulen Sie Führungskräfte und Mitarbeitende gezielt zu ESG-Themen und Berichtspflichten. Das steigert Akzeptanz und befähigt Teams, Verantwortung zu übernehmen.
    • Erfolge sichtbar machen: Kommunizieren Sie erreichte Nachhaltigkeitsziele und Verbesserungen offen. Sichtbare Erfolge motivieren und stärken die nachhaltige Unternehmenskultur – auch über den Bericht hinaus.
    • Kontinuierliche Verbesserung sichern: Nutzen Sie Feedback aus der Prüfung und von Stakeholdern, um Prozesse und Inhalte jährlich weiterzuentwickeln. So bleibt Ihr Nachhaltigkeitsbericht UGB relevant und glaubwürdig.

    Fazit: Nachhaltigkeitsbericht UGB als Motor für nachhaltige Unternehmensführung

    Fazit: Nachhaltigkeitsbericht UGB als Motor für nachhaltige Unternehmensführung

    Der Nachhaltigkeitsbericht UGB ist mehr als ein regulatorisches Muss – er setzt gezielt Impulse für die Weiterentwicklung von Unternehmensführung und Steuerung. Die neuen Anforderungen fördern eine konsequente Ausrichtung auf Zukunftsfähigkeit und Innovationsbereitschaft. Unternehmen, die sich jetzt aktiv mit den erweiterten Berichtspflichten auseinandersetzen, verschaffen sich einen echten Wissensvorsprung und können nachhaltige Strategien systematisch im Management verankern.

    • Nachhaltigkeit wird zum Steuerungsinstrument: Der Bericht zwingt dazu, relevante ESG-Kennzahlen laufend zu überwachen und in die strategische Planung einzubeziehen.
    • Risikomanagement wird umfassender: Frühzeitige Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken und Chancen ermöglicht proaktives Handeln und sichert die Resilienz des Unternehmens.
    • Transparenz als Vertrauensbasis: Offenlegungspflichten stärken die Glaubwürdigkeit gegenüber Markt, Gesellschaft und Aufsichtsbehörden.

    Jetzt ist der Moment, die neuen UGB-Vorgaben als Chance zu begreifen und Nachhaltigkeit als festen Bestandteil der Unternehmens-DNA zu etablieren. Wer mutig vorangeht, profitiert von einer stärkeren Position im Wettbewerb und einer zukunftsfähigen Unternehmenskultur.

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    FAQ zum Nachhaltigkeitsbericht UGB und nachhaltiger Unternehmensführung

    Wen betrifft die neue Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach UGB?

    Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach UGB betrifft große Kapitalgesellschaften, kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen, Holding-Gesellschaften sowie bestimmte Tochterunternehmen von Drittlandgesellschaften. Auch Genossenschaften, Banken und Versicherungen unterliegen ergänzenden Regelungen.

    Welche Inhalte muss der Nachhaltigkeitsbericht UGB abdecken?

    Der Nachhaltigkeitsbericht UGB muss strategische Nachhaltigkeitsziele, eine Wesentlichkeitsanalyse, relevante Kennzahlen zu Umwelt, Sozialem und Governance (ESG), Risikomanagement sowie Maßnahmen entlang der Lieferkette umfassen. Die Inhalte orientieren sich an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

    Wie wird der Nachhaltigkeitsbericht eingereicht und geprüft?

    Der Bericht ist digital und maschinenlesbar einzureichen, etwa über das Unternehmensserviceportal (USP). Eine unabhängige Prüfung durch zertifizierte Prüfer ist verpflichtend, das Ergebnis wird in einem Zusicherungsvermerk dokumentiert. Nachträgliche Änderungen am Bericht sind technisch ausgeschlossen.

    Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die Berichtspflicht?

    Unternehmen riskieren empfindliche Sanktionen bei verspäteter, fehlerhafter oder unvollständiger Einreichung. Dazu zählen Bußgelder, die nach Unternehmensgröße gestaffelt sind, und bei wiederholten Verstößen sogar Strafen von bis zu 5 % des Jahresumsatzes sowie Reputationsverluste.

    Wie unterstützt der Nachhaltigkeitsbericht UGB eine nachhaltige Unternehmenskultur?

    Die Berichtsanforderungen führen zu einer stärkeren unternehmensweiten Zusammenarbeit, einer bewussteren Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie und fördern Transparenz sowie Innovationskraft. Mitarbeitende werden aktiv eingebunden, was die Unternehmenskultur nachhaltig prägt.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Die neuen UGB-Regeln verpflichten viele Unternehmen zu umfassender, prüfpflichtiger Nachhaltigkeitsberichterstattung und fördern so Transparenz sowie nachhaltige Unternehmenskultur.

    ...
    Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen

    Die gesetzlich geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt mittelständische Unternehmen in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen. Sie muss umfassend vorbereitet sowie Geschäftsmodell, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen auf den Prüfstand gestellt werden.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Nachhaltigkeit strategisch in der Unternehmenskultur verankern: Nutzen Sie die UGB-Berichtspflicht als Anlass, nachhaltige Werte und ESG-Aspekte systematisch in Ihre Unternehmensstrategie und Entscheidungsprozesse zu integrieren. Das fördert nicht nur Compliance, sondern auch einen echten Kulturwandel.
    2. Messbare Ziele und kontinuierliche Verbesserung etablieren: Definieren Sie klare, überprüfbare Nachhaltigkeitsziele und dokumentieren Sie Fortschritte regelmäßig. Ein transparenter Umgang mit Erfolgen und Herausforderungen schafft Glaubwürdigkeit und motiviert Mitarbeitende zur Mitgestaltung.
    3. Bereichsübergreifende Zusammenarbeit stärken: Bilden Sie interdisziplinäre Teams aus HR, Compliance, IT und Fachbereichen, um Wissen zu bündeln und den Nachhaltigkeitsbericht effizient zu erstellen. So fördern Sie bereichsübergreifendes Denken und einen gemeinschaftlichen Kulturwandel.
    4. Transparente und offene Kommunikation fördern: Kommunizieren Sie die Ziele, Maßnahmen und Erfolge Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie sowohl intern als auch extern. Nutzen Sie Workshops, Intranet oder Newsletter, um Mitarbeitende und Stakeholder einzubinden und Akzeptanz zu schaffen.
    5. Schulungen und Sensibilisierung gezielt einsetzen: Schulen Sie Führungskräfte und Mitarbeitende zu ESG-Themen, neuen Prozessen und Berichtspflichten. Das erhöht die Akzeptanz für Veränderungen und befähigt Ihr Team, Verantwortung für Nachhaltigkeit zu übernehmen.

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    Thematischer Schwerpunkt Analyse ökologischer Krisen und des Ressourcenverbrauchs Wirtschaftsethische Reflexionen CO₂ und CO als nachhaltige Kohlenstoffquellen Einfluss digitaler Medien auf nachhaltige Lebensweisen Strategien für grünes Wachstum zur Bekämpfung des Klimawandels
    Zielgruppe Umweltwissenschaftler, Studierende und umweltbewusste Leser Fachleute und Interessierte Fachleute Studierende und Forschende Politiker, Ökonomen und umweltinteressierte Leser
    Seitenzahl 290 224 357 292 56
    Aktualität
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