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Hintergrund und Zielsetzung der Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach Taxonomie-Verordnung
Die Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach Taxonomie-Verordnung verfolgt ein klares Ziel: Unternehmen sollen transparent offenlegen, wie und in welchem Umfang ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zur ökologischen Nachhaltigkeit beitragen. Die EU-Taxonomie schafft dafür erstmals ein einheitliches Klassifikationssystem, das objektive Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen ermöglicht. Diese Transparenz ist kein Selbstzweck. Sie dient dazu, Investoren, Banken und anderen Stakeholdern eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu bieten, wenn es um nachhaltige Kapitalanlagen geht.
Im Zentrum steht die Umlenkung von Kapitalströmen: Investitionen sollen gezielt in Geschäftsmodelle fließen, die einen messbaren Beitrag zu den Umweltzielen der EU leisten. Unternehmen stehen dadurch unter Zugzwang, ihre Geschäftsmodelle kritisch zu hinterfragen und nachhaltige Transformationsprozesse einzuleiten. Die Berichtspflicht wirkt somit als Hebel, um den Wandel hin zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft zu beschleunigen.
Die gesetzlich geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt mittelständische Unternehmen in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen. Sie muss umfassend vorbereitet sowie Geschäftsmodell, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen auf den Prüfstand gestellt werden.
Die Taxonomie-Verordnung ist nicht statisch. Sie wird regelmäßig weiterentwickelt, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse und politische Zielsetzungen zu integrieren. Unternehmen müssen sich also auf einen dynamischen Anpassungsprozess einstellen. Die Berichtspflicht zwingt sie, Nachhaltigkeit nicht als einmalige Aufgabe, sondern als kontinuierlichen Prozess zu begreifen.
Zentrale Ziele der EU-Taxonomie und deren Auswirkungen auf Unternehmen
Die EU-Taxonomie verfolgt mehrere zentrale Ziele, die direkt auf die Transformation der europäischen Wirtschaft einzahlen. Sie will einheitliche Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten schaffen und so verhindern, dass Unternehmen Nachhaltigkeit nur vortäuschen (sogenanntes Greenwashing). Durch die Definition klarer Standards werden Unternehmen gezwungen, ihre Geschäftsmodelle transparent zu machen und echte Fortschritte bei Umweltzielen zu dokumentieren.
- Klimaneutralität fördern: Unternehmen werden angehalten, ihre Prozesse und Produkte so auszurichten, dass sie bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr verursachen.
- Kapitalströme umlenken: Investitionen sollen verstärkt in Aktivitäten fließen, die einen nachweisbaren Beitrag zu Umweltzielen leisten. Unternehmen mit nachhaltigen Geschäftsmodellen erhalten dadurch einen Wettbewerbsvorteil.
- Rechtssicherheit schaffen: Durch verbindliche Definitionen wissen Unternehmen und Investoren genau, welche Tätigkeiten als nachhaltig gelten. Das reduziert Unsicherheiten und erleichtert die Planung.
- Vergleichbarkeit und Transparenz erhöhen: Einheitliche Berichtspflichten ermöglichen es, Nachhaltigkeitsleistungen branchenübergreifend zu vergleichen. Das erhöht den Druck auf Unternehmen, echte Fortschritte zu erzielen.
Für Unternehmen ergeben sich daraus weitreichende Auswirkungen: Sie müssen nicht nur interne Prozesse und Datenerfassung anpassen, sondern auch ihre gesamte Strategie überdenken. Die Taxonomie beeinflusst Investitionsentscheidungen, die Bewertung von Risiken und Chancen sowie die Positionierung am Markt. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen und stärken ihre Reputation gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.
Grundprinzipien und technische Bewertungskriterien der EU-Taxonomie
Die Grundprinzipien der EU-Taxonomie basieren auf einem wissenschaftlich fundierten Ansatz, der klare Maßstäbe für Nachhaltigkeit setzt. Im Zentrum steht das sogenannte Do No Significant Harm-Prinzip (DNSH). Es verlangt, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht nur zu einem Umweltziel beiträgt, sondern gleichzeitig keine anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigt.
Die technischen Bewertungskriterien sind detailliert und branchenspezifisch ausgestaltet. Sie definieren für jede relevante Tätigkeit messbare Schwellenwerte und Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um als „taxonomiekonform“ zu gelten. Die Kriterien werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um wissenschaftlichen Fortschritt und neue regulatorische Anforderungen zu berücksichtigen.
- Beitrag zu Umweltzielen: Jede Tätigkeit muss nachweislich mindestens einem der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie dienen, etwa Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel.
- Keine erhebliche Beeinträchtigung: Es darf keine signifikante Schädigung anderer Umweltziele auftreten. Dies wird durch spezifische Prüfungen und Schwellenwerte sichergestellt.
- Einhaltung von Mindeststandards: Neben ökologischen Anforderungen sind auch soziale Mindeststandards einzuhalten, wie etwa Arbeitsrechte und Menschenrechte.
- Dokumentationspflicht: Unternehmen müssen die Einhaltung der Kriterien umfassend dokumentieren und plausibel nachweisen.
Die Anwendung dieser Bewertungskriterien erfordert eine systematische Analyse aller relevanten Unternehmensbereiche. Besonders anspruchsvoll ist die Verknüpfung technischer Vorgaben mit unternehmensspezifischen Prozessen. Wer hier nicht sorgfältig arbeitet, riskiert fehlerhafte Berichte und Reputationsverluste.
Pflichten und Berichtspflichtige: Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht mit Taxonomie-Bezug erstellen?
Die Berichtspflicht zur EU-Taxonomie trifft nicht jedes Unternehmen gleichermaßen. Im Fokus stehen vor allem große, kapitalmarktorientierte Unternehmen und bestimmte Finanzmarktakteure. Die Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts mit Taxonomie-Bezug ist dabei klar geregelt und wird schrittweise ausgeweitet.
- Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, sind ab dem Geschäftsjahr 2025 verpflichtet, taxonomierelevante Angaben zu machen.
- Bereits seit 2021 gilt die Pflicht für große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, sofern sie kapitalmarktorientiert sind oder als sogenannte „Public Interest Entities“ eingestuft werden.
- Auch Banken, Versicherungen und andere Finanzmarktteilnehmer müssen über die Taxonomiekonformität ihrer Investitionen berichten.
- Haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und große Kapitalgesellschaften, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sind ebenfalls betroffen.
Ausnahmen sind selten und eng definiert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind derzeit in der Regel noch nicht direkt berichtspflichtig, können aber indirekt betroffen sein, etwa durch Anforderungen von Geschäftspartnern oder Investoren.
Wichtig: Die Berichtspflicht erstreckt sich nicht nur auf das Kerngeschäft, sondern umfasst sämtliche relevante Tätigkeiten, die unter die Taxonomie fallen könnten. Unternehmen müssen daher ihre gesamte Wertschöpfungskette im Blick behalten.
Kernanforderungen und Berichtsinhalte gemäß Artikel 8 EU-Taxonomie
Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung legt detailliert fest, welche Informationen Unternehmen im Nachhaltigkeitsbericht offenlegen müssen. Die Anforderungen gehen dabei weit über allgemeine Nachhaltigkeitsziele hinaus und verlangen eine strukturierte, quantitative und qualitative Berichterstattung.
- Taxonomie-Kennzahlen: Unternehmen müssen den Anteil ihrer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) ausweisen, die taxonomiefähig und taxonomiekonform sind. Diese Kennzahlen sind präzise zu berechnen und transparent darzustellen.
- Verbale Erläuterungen: Neben den Zahlenwerten sind erläuternde Texte erforderlich, die die Methodik der Datenerhebung, die Abgrenzung der Aktivitäten und etwaige Unsicherheiten oder Schätzungen beschreiben.
- Berichtsstruktur: Die Angaben müssen klar gegliedert und nachvollziehbar im Nachhaltigkeitsbericht präsentiert werden, damit externe Prüfer die Einhaltung der Vorgaben effizient kontrollieren können.
- Externe Prüfung: Die Berichtsinhalte unterliegen einer verpflichtenden externen Prüfung. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass alle Daten belastbar und prüfbar dokumentiert sind.
- Zeitraum und Vergleichbarkeit: Die Berichtspflicht umfasst jeweils das abgeschlossene Geschäftsjahr. Unternehmen sind angehalten, die Angaben über mehrere Jahre vergleichbar zu halten, um Entwicklungen und Fortschritte sichtbar zu machen.
Praxis-Tipp: Wer die Berichtsinhalte frühzeitig mit den zuständigen Fachabteilungen abstimmt und klare Verantwortlichkeiten definiert, minimiert Fehlerquellen und erhöht die Datenqualität.
Praxisbeispiel: Umsetzungsschritte im Nachhaltigkeitsbericht nach Taxonomie – von der Tätigkeiten-Identifikation bis zur Kennzahlen-Offenlegung
Ein Praxisbeispiel verdeutlicht, wie Unternehmen die Anforderungen der Taxonomie-Verordnung Schritt für Schritt in ihren Nachhaltigkeitsbericht integrieren können. Die Umsetzung beginnt mit einer umfassenden Analyse aller Unternehmensbereiche, denn häufig sind auch Nebentätigkeiten wie Gebäudemanagement oder Logistik betroffen.
- Tätigkeiten-Identifikation: Zunächst wird ein Katalog aller Geschäftsaktivitäten erstellt. Für jede Tätigkeit prüft das Unternehmen, ob sie in den Anhang der EU-Taxonomie fällt. Oft sind Querschnittsbereiche wie Energieversorgung oder Fuhrpark relevant, die sonst wenig Beachtung finden.
- Zuordnung zu Umweltzielen: Im nächsten Schritt erfolgt die Zuordnung der identifizierten Tätigkeiten zu den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie. Hierbei ist Präzision gefragt, da Fehlzuordnungen zu falschen Berichtsergebnissen führen können.
- Erhebung von Kennzahlen: Für jede relevante Tätigkeit werden die Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben erfasst. Dabei ist eine saubere Abgrenzung zwischen taxonomiefähigen und -konformen Anteilen entscheidend. Fehler entstehen oft, wenn Datenquellen nicht harmonisiert sind.
- Bewertung der Taxonomiekonformität: Die technischen Bewertungskriterien werden für jede Tätigkeit angewendet. Nur wenn alle Schwellenwerte und sozialen Mindeststandards erfüllt sind, gilt eine Aktivität als taxonomiekonform.
- Dokumentation und Offenlegung: Abschließend werden die Ergebnisse im Nachhaltigkeitsbericht strukturiert dargestellt. Neben den Kennzahlen ist eine transparente Erläuterung der Methodik und der getroffenen Annahmen unerlässlich.
Praxis-Tipp: Ein interdisziplinäres Team aus Nachhaltigkeit, Finanzen und Recht beschleunigt die Umsetzung und sorgt für konsistente Ergebnisse. Typische Stolpersteine sind fehlende Datenschnittstellen und unklare Verantwortlichkeiten – hier hilft eine frühzeitige Prozessdefinition.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur taxonomiekonformen Berichterstattung
Eine taxonomiekonforme Berichterstattung erfordert ein strukturiertes Vorgehen, das auf Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit setzt. Nachfolgend finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die speziell auf die Herausforderungen in der Praxis eingeht.
- 1. Systematische Dateninventur: Beginnen Sie mit einer vollständigen Erhebung aller relevanten Datenquellen. Stimmen Sie die IT-Systeme so ab, dass alle erforderlichen Informationen konsistent und aktuell vorliegen.
- 2. Schnittstellenmanagement: Richten Sie feste Kommunikationswege zwischen Nachhaltigkeits-, Finanz- und Fachabteilungen ein. So lassen sich Lücken bei der Datenerfassung frühzeitig erkennen und schließen.
- 3. Validierung und Plausibilitätsprüfung: Führen Sie interne Audits durch, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten. Prüfen Sie stichprobenartig, ob alle Aktivitäten korrekt zugeordnet wurden.
- 4. Berichtsdesign und Visualisierung: Entwickeln Sie ein übersichtliches Berichtslayout, das komplexe Sachverhalte verständlich macht. Nutzen Sie grafische Elemente, um die wichtigsten Kennzahlen hervorzuheben und Entwicklungen sichtbar zu machen.
- 5. Schulung und Sensibilisierung: Schulen Sie die Mitarbeitenden, die an der Berichterstattung beteiligt sind, regelmäßig zu neuen regulatorischen Anforderungen und Best Practices. Nur so bleibt das Know-how im Unternehmen aktuell.
- 6. Feedback- und Verbesserungsprozesse: Etablieren Sie einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, bei dem externe Prüfer und interne Stakeholder Rückmeldungen geben. Nutzen Sie diese, um den Bericht jährlich weiterzuentwickeln.
Wer diese Schritte konsequent befolgt, minimiert Fehlerquellen und erhöht die Akzeptanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung im gesamten Unternehmen.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen zur erfolgreichen Implementierung
Für eine erfolgreiche Implementierung der Taxonomie-Anforderungen sind gezielte Maßnahmen und ein vorausschauendes Vorgehen entscheidend. Unternehmen profitieren, wenn sie proaktiv und mit Weitblick agieren. Nachfolgend finden Sie praxiserprobte Empfehlungen, die sich in der Umsetzung bewährt haben:
- Fachübergreifende Steuerungsgruppe etablieren: Bilden Sie ein zentrales Team mit Vertreter:innen aus Nachhaltigkeit, Finanzen, Recht und IT. Diese Gruppe koordiniert alle Aktivitäten und sichert die Kohärenz der Berichterstattung.
- Frühzeitige Gap-Analyse durchführen: Analysieren Sie bestehende Prozesse und Systeme auf Lücken hinsichtlich der Taxonomie-Anforderungen. So lassen sich notwendige Anpassungen gezielt priorisieren.
- Digitale Tools gezielt einsetzen: Nutzen Sie spezialisierte Softwarelösungen zur Datenerfassung und -auswertung. Automatisierte Schnittstellen verringern Fehler und sparen Zeit.
- Regelmäßige Updates zu regulatorischen Änderungen: Verfolgen Sie laufend die Weiterentwicklung der Taxonomie-Verordnung. So vermeiden Sie Überraschungen und können rechtzeitig auf neue Vorgaben reagieren.
- Kommunikation mit Stakeholdern stärken: Binden Sie interne und externe Anspruchsgruppen frühzeitig ein. Offene Kommunikation schafft Akzeptanz und erleichtert die Integration neuer Prozesse.
- Best-Practice-Sharing nutzen: Tauschen Sie sich mit anderen Unternehmen und Branchenverbänden aus. Gemeinsame Erfahrungswerte helfen, Stolpersteine zu umgehen und innovative Lösungen zu finden.
Ein strukturierter Ansatz, kombiniert mit kontinuierlicher Weiterbildung und offenem Austausch, erhöht die Erfolgschancen bei der Umsetzung erheblich.
Mehrwert, Nutzen und Vorteile einer rechtssicheren Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Taxonomie
Eine rechtssichere Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Taxonomie verschafft Unternehmen zahlreiche handfeste Vorteile, die weit über reine Compliance hinausgehen.
- Attraktivität für Investoren: Kapitalgeber bevorzugen Unternehmen mit transparenter, taxonomiekonformer Berichterstattung. Das erleichtert den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen und verbessert die Konditionen bei Banken und Investoren.
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Unternehmen mit glaubwürdigen Nachhaltigkeitsinformationen positionieren sich als Vorreiter und sichern sich Marktvorteile, etwa bei öffentlichen Ausschreibungen oder in Lieferketten.
- Effizienteres Risikomanagement: Die strukturierte Analyse von Umwelt- und Sozialrisiken hilft, potenzielle Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.
- Reputationsgewinn: Eine nachvollziehbare, geprüfte Berichterstattung stärkt das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Das kann sich direkt auf die Markenwahrnehmung auswirken.
- Erleichterte interne Steuerung: Die systematische Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten ermöglicht es, Fortschritte messbar zu machen und gezielte Steuerungsmaßnahmen einzuleiten.
- Verringerung von Haftungsrisiken: Wer alle regulatorischen Vorgaben einhält, minimiert das Risiko von Sanktionen und Rechtsstreitigkeiten. Das sorgt für mehr Sicherheit im Management.
- Innovationsförderung: Die kontinuierliche Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitskriterien regt dazu an, Produkte und Prozesse weiterzuentwickeln und neue Geschäftsfelder zu erschließen.
Insgesamt schafft eine rechtssichere Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Taxonomie nicht nur Vertrauen, sondern wird zum strategischen Erfolgsfaktor für zukunftsorientierte Unternehmen.
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FAQ zur EU-Taxonomie und Nachhaltigkeitsberichterstattung
Was ist die EU-Taxonomie und wofür wird sie verwendet?
Die EU-Taxonomie ist ein einheitliches Klassifikationssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie dient dazu, objektive und vergleichbare Nachhaltigkeitsstandards zu schaffen, damit Unternehmen, Investoren und andere Stakeholder die ökologischen Auswirkungen von Geschäftsmodellen bewerten können.
Welche Unternehmen müssen einen Nachhaltigkeitsbericht nach der EU-Taxonomie erstellen?
Die Berichtspflicht betrifft insbesondere große und kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie bestimmte Finanzmarktakteure. Ab 2025 sind alle Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, zur Offenlegung verpflichtet. Bereits seit 2021 müssen große Unternehmen mit über 500 Beschäftigten entsprechende Berichte vorlegen.
Welche Informationen müssen in einem Nachhaltigkeitsbericht gemäß Taxonomie-Verordnung offengelegt werden?
Unternehmen müssen sogenannte Taxonomie-Kennzahlen wie den Anteil der nachhaltigen Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben offenlegen. Zusätzlich werden verbale Erläuterungen zu Methoden, Datenquellen und Abgrenzungen verlangt. Die Einhaltung aller Anforderungen wird extern geprüft und im Bericht transparent dargestellt.
Welche Vorteile bietet eine taxonomiekonforme Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Eine taxonomiekonforme Berichterstattung verbessert den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen, stärkt die Marktposition und fördert das Vertrauen von Investoren sowie Kunden. Sie ermöglicht ein effektiveres Risikomanagement, steigert die Transparenz und verringert rechtliche Risiken für das Unternehmen.
Wie können Unternehmen die Anforderungen der EU-Taxonomie erfolgreich umsetzen?
Unternehmen sollten frühzeitig eine strukturierte Dateninventur und Prozessanalyse durchführen, relevante Verantwortlichkeiten festlegen und digitale Tools zur Datenerfassung einsetzen. Interdisziplinäre Teams und regelmäßige Schulungen unterstützen die effiziente und rechtskonforme Umsetzung der Berichtsanforderungen.