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    Nachhaltigkeitsbericht: Wer muss ihn wirklich erstellen?

    05.03.2026 6 mal gelesen 0 Kommentare
    • Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sind verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
    • Auch börsennotierte Unternehmen müssen transparent über ihre nachhaltigen Praktiken berichten.
    • Kleinere Unternehmen können freiwillig einen Bericht erstellen, um ihr Engagement für Nachhaltigkeit zu zeigen.

    Einführung in die CSRD

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Qualität von Unternehmensberichten im Bereich Nachhaltigkeit. Am 5. Januar 2023 trat die CSRD in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen gemäß §§ 289b ff. HGB. Diese neue Richtlinie hat den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich ausgeweitet und betrifft nun eine größere Anzahl von Unternehmen.

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    Ein zentrales Ziel der CSRD ist es, die Gleichwertigkeit von Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung zu fördern. Daher wird der frühere Begriff „nichtfinanzielle Erklärung“ durch „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ ersetzt. Dies soll verdeutlichen, dass Nachhaltigkeitsaspekte ebenso wichtig sind wie finanzielle Kennzahlen.

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    Die CSRD stellt nicht nur neue Anforderungen an die Berichterstattung, sondern führt auch eine einheitliche Struktur ein, die es Unternehmen erleichtert, ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu dokumentieren und zu kommunizieren. Unternehmen müssen nun nicht nur über ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen berichten, sondern auch über ihre Governance-Strukturen und die Risiken, die sich aus ihrer Geschäftstätigkeit ergeben.

    Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt schrittweise, wobei die ersten Berichtspflichten für große Unternehmen, die mehr als 1.000 Beschäftigte haben, bereits in Kraft sind. Kleinere Unternehmen werden in einer späteren Welle berücksichtigt. Es ist wichtig zu beachten, dass die CSRD noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, was bedeutet, dass Unternehmen sich auf zukünftige Anpassungen und spezifische nationale Regelungen einstellen müssen.

    Die CSRD wird durch die BaFin überwacht, die eine zentrale Rolle bei der Einhaltung und Umsetzung der neuen Vorschriften spielt. Unternehmen sollten sich also frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um rechtzeitig die notwendigen Anpassungen in ihren Berichtsprozessen vorzunehmen.

    Umsetzung und Zuständigkeiten

    Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen und erfordert eine gründliche Anpassung ihrer Berichtsprozesse. Derzeit ist die CSRD noch nicht in nationales Recht umgesetzt, was bedeutet, dass Unternehmen sich auf bevorstehende Änderungen vorbereiten müssen. Am 26. Februar 2025 plant die Europäische Kommission, umfangreiche Vorschläge im Rahmen des Omnibus-I-Paketes zu veröffentlichen, die die Umsetzung weiter konkretisieren.

    Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) spielt eine zentrale Rolle in der Überwachung und Umsetzung der CSRD. Ihre Zuständigkeit umfasst die Sicherstellung, dass Unternehmen die neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung einhalten. Dies schließt auch die Überprüfung der Berichte auf ihre Qualität und Transparenz ein.

    Die Berichtspflichten der CSRD werden zeitlich gestaffelt eingeführt, abhängig von der Unternehmensgröße und der Kapitalmarktorientierung. Hier ein Überblick:

    • Große Unternehmen: Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten müssen die neuen Berichtspflichten unmittelbar umsetzen.
    • Mittlere Unternehmen: Diese werden in einer späteren Welle berücksichtigt, wobei ein Vorschlag zur Verschiebung der Berichtspflichten um zwei Jahre geprüft wird.
    • Kleine Unternehmen: Für kleine Unternehmen sind die Anforderungen weniger streng, jedoch sollten sie sich ebenfalls mit den anstehenden Änderungen vertraut machen.

    Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass die CSRD nicht isoliert betrachtet werden kann. Sie steht in engem Zusammenhang mit anderen europäischen Regelungen, wie der EU-Offenlegungsverordnung und der Taxonomieverordnung, was die Berichterstattung zu einem komplexen Thema macht. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es für Unternehmen entscheidend, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

    Verpflichtungen der Unternehmen

    Die Verpflichtungen der Unternehmen im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind klar definiert und betreffen insbesondere große Unternehmen. Diese müssen sich auf eine umfassende und transparente Berichterstattung einstellen, die über die bisherigen Anforderungen hinausgeht. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Unternehmen beachten müssen:

    • Berichtspflicht: Unternehmen, die mehr als 1.000 Beschäftigte haben, sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten. Dies umfasst sowohl ökologische als auch soziale Aspekte.
    • Inhalt der Berichterstattung: Die Berichte müssen Informationen über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft sowie über die Governance-Strukturen des Unternehmens enthalten.
    • Methodik und Standards: Unternehmen sollten international anerkannten Standards folgen, um eine konsistente und vergleichbare Berichterstattung zu gewährleisten. Dies könnte die Anwendung des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) umfassen.
    • Fristen: Die ersten Berichte müssen ab dem 1. Januar 2024 erstellt werden, wobei die Fristen je nach Unternehmensgröße und -struktur variieren können.
    • Überprüfung der Berichte: Die Berichterstattung muss von externen Prüfern begutachtet werden, um die Glaubwürdigkeit der Informationen zu gewährleisten.

    Zusätzlich sollten Unternehmen die potenziellen finanziellen Auswirkungen der Nichtbeachtung dieser Vorschriften berücksichtigen. Strafen und Reputationsschäden können erhebliche Folgen haben. Daher ist es ratsam, bereits jetzt Maßnahmen zur Einhaltung der neuen Anforderungen zu ergreifen und interne Prozesse entsprechend anzupassen.

    Die CSRD fördert eine Kultur der Verantwortlichkeit und Transparenz, die nicht nur den Unternehmen, sondern auch der Gesellschaft insgesamt zugutekommt. Indem Unternehmen ihre Fortschritte in der Nachhaltigkeit offenlegen, tragen sie dazu bei, das Vertrauen der Stakeholder zu stärken und ihre Marktposition zu verbessern.

    Zielgruppen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Die Zielgruppen der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind vielfältig und reichen von großen Unternehmen bis hin zu kleineren Betrieben und Organisationen. Diese unterschiedlichen Gruppen haben jeweils spezifische Anforderungen und Erwartungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

    • Berichtspflichtige Unternehmen: Dazu zählen Unternehmen, die mehr als 1.000 Beschäftigte haben und somit gesetzlich verpflichtet sind, umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Diese Unternehmen müssen detaillierte Informationen über ihre ökologischen, sozialen und governancebezogenen Aspekte bereitstellen.
    • Freiwillig Berichtende: Unternehmen, die unter der Schwelle von 1.000 Beschäftigten liegen, können ebenfalls freiwillig Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Dies kann ihnen helfen, Transparenz zu zeigen und das Vertrauen ihrer Stakeholder zu stärken.
    • Handwerksbetriebe: Auch kleinere Handwerksbetriebe sollten sich mit den Anforderungen der CSRD auseinandersetzen, da sie möglicherweise von den neuen Regelungen betroffen sein könnten, insbesondere wenn sie in einem größeren Unternehmensverbund agieren.
    • Politiker*innen und Verbände: Diese Gruppen sind wichtige Akteure, die die Umsetzung der CSRD unterstützen und überwachen. Sie können durch politische Entscheidungen und Lobbyarbeit Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nehmen.
    • Investoren und Stakeholder: Diese Zielgruppen legen zunehmend Wert auf nachhaltige Geschäftspraktiken. Sie nutzen die veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichte, um informierte Entscheidungen zu treffen und Unternehmen zu bewerten.

    Die Berichterstattung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance für Unternehmen, sich als verantwortungsbewusste Akteure zu positionieren. Eine klare und transparente Kommunikation über Nachhaltigkeitsleistungen kann die Beziehung zu Kunden, Investoren und der Öffentlichkeit stärken und somit einen Wettbewerbsvorteil schaffen.

    Ressourcen und Unterstützung für Unternehmen

    Für Unternehmen, die sich mit den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auseinandersetzen, stehen zahlreiche Ressourcen und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Diese können helfen, den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung effizient und zielgerichtet zu gestalten.

    • DNK-Plattform: Die Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) Plattform bietet Unternehmen eine strukturierte Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu dokumentieren und zu kommunizieren. Hier finden Unternehmen hilfreiche Leitfäden und Vorlagen, die die Erstellung von Berichten erleichtern.
    • Checklisten: Verschiedene Checklisten, wie das ESRS Set 1 (European Sustainability Reporting Standards), unterstützen Unternehmen dabei, alle notwendigen Aspekte der Berichterstattung zu berücksichtigen. Diese Checklisten helfen, die Anforderungen systematisch abzuarbeiten.
    • Erstberatung im Helpdesk: Viele Handelskammern und Branchenverbände bieten einen Helpdesk an, der Unternehmen bei der ersten Orientierung in Bezug auf die CSRD zur Seite steht. Hier können spezifische Fragen gestellt und individuelle Beratung in Anspruch genommen werden.
    • Individuelle Beratung durch Lots*innen: Professionelle Berater, auch als Lots*innen bekannt, bieten maßgeschneiderte Unterstützung. Diese Berater können Unternehmen helfen, spezifische Herausforderungen zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen.
    • Veranstaltungen und Workshops: Zahlreiche Organisationen, darunter IHKs und Fachverbände, bieten regelmäßig Veranstaltungen, Workshops und Outreach-Events an. Diese Gelegenheiten ermöglichen es Unternehmen, sich über die neuesten Entwicklungen zu informieren, Erfahrungen auszutauschen und wertvolle Kontakte zu knüpfen.

    Die Inanspruchnahme dieser Ressourcen kann Unternehmen nicht nur helfen, die Anforderungen der CSRD erfolgreich zu erfüllen, sondern auch ihre Position im Wettbewerb zu stärken. Durch eine proaktive Herangehensweise an die Nachhaltigkeitsberichterstattung können Unternehmen das Vertrauen ihrer Stakeholder gewinnen und ihre gesellschaftliche Verantwortung unter Beweis stellen.

    Praktische Tipps zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen

    Um die gesetzlichen Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfolgreich einzuhalten, sollten Unternehmen einige praktische Tipps berücksichtigen. Diese können helfen, den Berichterstattungsprozess effizient zu gestalten und die Qualität der Berichte zu verbessern.

    • Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung Ihres Nachhaltigkeitsberichts. Setzen Sie Meilensteine und erstellen Sie einen Zeitplan, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen rechtzeitig gesammelt werden.
    • Interne Kommunikation: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Abteilungen in den Prozess eingebunden sind. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Nachhaltigkeit, Finanzen und Kommunikation ist entscheidend, um konsistente und vollständige Informationen zu erhalten.
    • Schulung und Sensibilisierung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in Bezug auf die CSRD-Anforderungen und die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Je besser das Team informiert ist, desto reibungsloser wird der Prozess ablaufen.
    • Datenerfassung: Implementieren Sie Systeme zur effektiven Erfassung von Daten, die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigt werden. Dies kann die Verwendung von Software zur Datenerfassung und -analyse umfassen, um sicherzustellen, dass die Informationen korrekt und leicht zugänglich sind.
    • Externe Unterstützung: Ziehen Sie in Betracht, externe Berater oder Experten hinzuzuziehen, die Erfahrung in der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten haben. Diese können wertvolle Einblicke und Unterstützung bieten, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen.
    • Feedback einholen: Holen Sie sich Feedback von Stakeholdern, um die Qualität Ihres Berichts zu verbessern. Dies kann durch Umfragen oder Workshops geschehen, um sicherzustellen, dass die Berichterstattung den Bedürfnissen Ihrer Zielgruppen entspricht.
    • Regelmäßige Überprüfung: Führen Sie regelmäßige Überprüfungen Ihrer Berichterstattungsprozesse durch, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen und Standards entsprechen. Passen Sie Ihre Strategien und Prozesse bei Bedarf an.

    Durch die Umsetzung dieser Tipps können Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen der CSRD einhalten, sondern auch ihre Glaubwürdigkeit und Transparenz gegenüber Stakeholdern stärken. Eine proaktive Herangehensweise an die Nachhaltigkeitsberichterstattung kann langfristig zu einer verbesserten Marktposition führen.

    Regulative Rahmenbedingungen und deren Einfluss auf die Berichterstattung

    Die regulativen Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind vielschichtig und beeinflussen die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Berichte erstellen und veröffentlichen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist dabei ein zentraler Bestandteil, jedoch gibt es weitere relevante Regelungen, die in diesem Kontext beachtet werden müssen.

    • EU-Offenlegungsverordnung: Diese Verordnung verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, Informationen über die Nachhaltigkeit von Investitionen offenzulegen. Sie ist eng mit der CSRD verknüpft und beeinflusst, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsstrategien berichten müssen.
    • Taxonomieverordnung: Diese Verordnung definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Berichterstattung die Kriterien dieser Verordnung erfüllt, um ihre Umweltverträglichkeit nachzuweisen.
    • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Die Anforderungen des LkSG beeinflussen die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte, da Unternehmen nachweisen müssen, dass sie diese Pflichten erfüllen.
    • CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Dieses Gesetz regelt die nationale Umsetzung der EU-weiten CSR-Vorgaben und legt spezifische Anforderungen fest, die Unternehmen bei der Berichterstattung beachten müssen.
    • Voluntary Sustainability Standards for SMEs (VSME): Diese Standards bieten kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) eine Orientierung, um ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu messen und zu berichten, auch wenn sie nicht gesetzlich verpflichtet sind.

    Die Berücksichtigung dieser regulativen Rahmenbedingungen ist entscheidend, um den Anforderungen der CSRD und anderer relevanter Gesetze gerecht zu werden. Unternehmen, die diese Vorgaben ernst nehmen, können nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch das Vertrauen von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern stärken.

    Eine proaktive Auseinandersetzung mit den regulatorischen Anforderungen und deren Einfluss auf die Berichterstattung kann zudem dazu beitragen, strategische Vorteile zu generieren und die Reputation des Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit zu verbessern.

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    FAQ zur Pflicht zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

    Wer ist verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen?

    Unternehmen, die mehr als 1.000 Beschäftigte haben, sind verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Dies gilt auch für kapitalmarktorientierte Unternehmen.

    Gilt die Berichtspflicht auch für kleine Unternehmen?

    Kleine Unternehmen sind nicht direkt verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, können jedoch freiwillig eine Berichterstattung in Betracht ziehen, um Transparenz zu zeigen.

    Welche Inhalte sind in einem Nachhaltigkeitsbericht erforderlich?

    Der Bericht muss Informationen über die ökologischen, sozialen und governancebezogenen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit enthalten sowie die entsprechenden Governance-Strukturen des Unternehmens erläutern.

    Wann müssen die ersten Nachhaltigkeitsberichte erstellt werden?

    Die ersten Berichte müssen ab dem 1. Januar 2024 erstellt werden, wobei die Fristen je nach Unternehmensgröße variieren können.

    Welche Rolle spielt die BaFin in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichte?

    Die BaFin überwacht die Einhaltung der Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und spielt eine zentrale Rolle bei der Überprüfung der Qualität und Transparenz der Berichte.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verbessert die Transparenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und betrifft nun mehr Unternehmen, wobei große Firmen ab 2024 Berichtspflichten haben. Die BaFin überwacht die Umsetzung, während kleinere Unternehmen später berücksichtigt werden; eine frühzeitige Anpassung ist entscheidend für den Erfolg.

    ...
    Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen

    Die gesetzlich geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt mittelständische Unternehmen in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen. Sie muss umfassend vorbereitet sowie Geschäftsmodell, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen auf den Prüfstand gestellt werden.

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    1. Informieren Sie sich über die neuen Berichtspflichten der CSRD, insbesondere wenn Ihr Unternehmen mehr als 1.000 Beschäftigte hat, da diese unmittelbar betroffen sind.
    2. Nutzen Sie die DNK-Plattform und andere Ressourcen, um Ihre Nachhaltigkeitsleistungen strukturiert zu dokumentieren und zu kommunizieren.
    3. Planen Sie frühzeitig die Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen rechtzeitig gesammelt werden.
    4. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in Bezug auf die Anforderungen der CSRD, um einen reibungslosen Berichterstattungsprozess zu gewährleisten.
    5. Berücksichtigen Sie externe Unterstützung durch Berater, um spezifische Herausforderungen zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln, die den Anforderungen der CSRD entsprechen.

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