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    Energiewirtschaftsgesetz 14a: Das müssen Sie wissen

    18.06.2025 8 mal gelesen 0 Kommentare
    • § 14a EnWG regelt die steuerbare Nutzung von Stromverbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen durch Netzbetreiber.
    • Ziel ist es, Netzüberlastungen zu vermeiden und die Integration erneuerbarer Energien zu erleichtern.
    • Betroffene Verbraucher erhalten im Gegenzug günstigere Netzentgelte, wenn sie eine Steuerung ihrer Geräte zulassen.

    Was regelt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes?

    § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes regelt die Bedingungen, unter denen sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen – wie etwa Wärmepumpen, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge oder Batteriespeicher – flexibel durch den Netzbetreiber gesteuert werden dürfen. Das Ziel: Das Stromnetz vor Überlastung schützen, ohne den Komfort der Nutzer unnötig einzuschränken.

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    Im Kern schafft § 14a EnWG einen verbindlichen Rahmen, damit Netzbetreiber in bestimmten Situationen gezielt auf den Stromverbrauch einzelner Geräte Einfluss nehmen können. Dabei ist die Steuerung nicht willkürlich, sondern an strenge Vorgaben gebunden. Die Regelung legt fest, welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie die Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Verbrauchseinrichtung abläuft und welche Anreize Verbraucher für ihre Flexibilität erhalten.

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    Wichtig: Die Vorschrift verpflichtet Netzbetreiber, diskriminierungsfrei und transparent vorzugehen. Sie dürfen steuerbare Verbrauchseinrichtungen nur dann drosseln oder abschalten, wenn es für die Netzstabilität zwingend erforderlich ist. Gleichzeitig muss der betroffene Anschlussnehmer für seine Bereitschaft zur Steuerung finanziell entlastet werden – etwa durch reduzierte Netzentgelte.

    Zusammengefasst: § 14a EnWG regelt, wie und unter welchen Bedingungen Netzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen steuern dürfen, welche technischen und organisatorischen Anforderungen gelten und wie die Interessen von Verbrauchern dabei geschützt werden.

    Ziel und Hintergrund des energiewirtschaftsgesetz 14a

    Das energiewirtschaftsgesetz 14a wurde eingeführt, um auf die wachsenden Herausforderungen der Energiewende zu reagieren. Immer mehr Haushalte und Unternehmen setzen auf elektrische Wärmepumpen, private Ladesäulen für E-Autos oder Batteriespeicher. Diese Entwicklung bringt das Stromnetz an manchen Tagen ordentlich ins Schwitzen. Ohne gezielte Steuerung könnten Netzüberlastungen und Versorgungslücken die Folge sein.

    Im Mittelpunkt steht die Idee, die Flexibilität dieser neuen Verbrauchergruppen gezielt zu nutzen. Das Gesetz verfolgt mehrere zentrale Ziele:

    • Vermeidung von Netzausbaukosten: Durch intelligente Steuerung können teure und langwierige Netzverstärkungen oft vermieden oder zumindest aufgeschoben werden.
    • Förderung der Sektorkopplung: Die Verbindung von Strom, Wärme und Mobilität wird gestärkt, indem steuerbare Geräte effizient ins Netz integriert werden.
    • Schaffung von Anreizen: Wer seine Geräte flexibel steuern lässt, profitiert von günstigeren Netzentgelten und wird so für seine Mithilfe belohnt.
    • Stärkung der Versorgungssicherheit: Das Gesetz hilft, Stromausfälle und Engpässe auch bei stark schwankender Einspeisung erneuerbarer Energien zu verhindern.

    Hintergrund ist außerdem die Vorgabe der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien deutlich zu erhöhen und gleichzeitig den Stromverbrauch klimafreundlich zu gestalten. Das energiewirtschaftsgesetz 14a ist somit ein Schlüssel, um die Energiewende praktisch und bezahlbar umzusetzen – und zwar ohne, dass am Ende alle für teure Netzausbauten zahlen müssen.

    Wer ist von § 14a EnWG betroffen?

    § 14a EnWG betrifft verschiedene Gruppen, die im Stromnetz aktiv sind oder davon profitieren. Die Vorschrift richtet sich nicht nur an die großen Energieversorger, sondern zieht auch private Haushalte und Unternehmen mit ins Boot.

    • Netzbetreiber: Sie sind verpflichtet, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Steuerung zu schaffen und die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.
    • Stromlieferanten: Sie müssen ihre Tarife und Verträge an die neuen Regelungen anpassen und Kunden über die Möglichkeiten und Vorteile informieren.
    • Verbraucher mit steuerbaren Geräten: Wer eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Batteriespeicher betreibt, kann direkt von den neuen Regelungen profitieren – etwa durch geringere Netzentgelte.
    • Anschlussnehmer: Das sind alle, die einen neuen Netzanschluss beantragen oder bestehende Anschlüsse erweitern und dabei steuerbare Verbrauchseinrichtungen nutzen wollen.
    • Unternehmen im Gebäudebereich: Gerade im Gewerbe und in Mehrfamilienhäusern spielen steuerbare Anlagen eine wachsende Rolle, etwa für gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur.

    Wichtig: Auch Eigentümer von Bestandsanlagen sollten prüfen, ob sie künftig unter die Regelungen fallen, etwa bei Nachrüstungen oder Modernisierungen. Die Bandbreite der Betroffenen wächst also stetig – und mit ihr die Bedeutung von § 14a EnWG im Alltag.

    Wichtige Inhalte und Vorgaben zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzentgelten

    Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind das Herzstück der neuen Regelungen. Das energiewirtschaftsgesetz 14a definiert ganz genau, welche Geräte darunterfallen und wie sie technisch angebunden sein müssen. Gemeint sind vor allem größere Stromverbraucher, die flexibel auf Netzsignale reagieren können. Die wichtigsten Vorgaben dazu im Überblick:

    • Technische Anbindung: Jede steuerbare Verbrauchseinrichtung muss mit einer Steuerungseinheit ausgestattet sein, die eine digitale Kommunikation mit dem Netzbetreiber ermöglicht. Ohne diese Technik gibt’s keine Teilnahme am System.
    • Verbindliche Vereinbarungen: Zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer sind schriftliche Vereinbarungen Pflicht. Darin wird geregelt, wie, wann und in welchem Umfang die Steuerung erfolgen darf.
    • Transparenzpflicht: Der Netzbetreiber muss jederzeit nachvollziehbar machen, wann und warum eine Steuerung stattgefunden hat. Das schafft Vertrauen und verhindert Missbrauch.
    • Netzentgelte: Wer seine Geräte steuerbar macht, erhält einen klar geregelten finanziellen Vorteil: reduzierte Netzentgelte. Die genaue Höhe legt die Bundesnetzagentur fest, sie kann je nach Region und Gerätetyp variieren.
    • Schutzmechanismen: Die Steuerung darf den Nutzerkomfort nicht unangemessen einschränken. Es gibt Mindeststandards, damit z. B. das Auto trotzdem rechtzeitig geladen oder die Wohnung warm bleibt.
    • Stufenmodell: Die Steuerung erfolgt abgestuft – erst freiwillig mit Anreizen, dann technisch, falls das Netz es erfordert. Das sorgt für faire Bedingungen.

    Unterm Strich: Die Vorgaben sorgen dafür, dass Flexibilität im Stromverbrauch belohnt wird, aber niemand benachteiligt oder überrumpelt wird. Die Regeln sind transparent, verbindlich und werden laufend von der Bundesnetzagentur überwacht.

    Steuerungsstufen und Anreizsystem in der Praxis

    In der Praxis setzt das energiewirtschaftsgesetz 14a auf ein mehrstufiges Steuerungskonzept, das Flexibilität und Fairness miteinander verbindet. Es gibt nicht einfach einen Schalter, der alles abschaltet – vielmehr läuft die Steuerung in abgestuften Schritten ab. Zuerst werden Anreize geboten, bevor technische Eingriffe erfolgen.

    • Stufe 1: Wirtschaftliche Anreize
      Verbraucher werden durch reduzierte Netzentgelte oder andere Vergünstigungen motiviert, ihre steuerbaren Geräte freiwillig flexibel zu betreiben. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass das Laden des E-Autos in netzentlastenden Zeiten günstiger ist.
    • Stufe 2: Technische Steuerung
      Erst wenn die Netzsituation es wirklich erfordert, darf der Netzbetreiber aktiv eingreifen. Dabei werden die Geräte gezielt gedrosselt oder kurzzeitig abgeschaltet – immer so, dass die Mindestversorgung erhalten bleibt. Der Eingriff ist zeitlich begrenzt und wird dokumentiert.
    • Stufe 3: Nachgelagerte Kontrolle
      Nach jedem Steuerungsvorgang muss der Netzbetreiber offenlegen, wann und warum eingegriffen wurde. Verbraucher können diese Informationen einsehen und gegebenenfalls nachfragen oder Beschwerde einlegen.

    Das Anreizsystem sorgt dafür, dass Flexibilität im Stromverbrauch nicht nur gefordert, sondern auch belohnt wird. So profitieren beide Seiten: Das Netz bleibt stabil und die Nutzer sparen bares Geld.

    Technische Anforderungen: Smart Meter, Messsysteme und Digitalisierung

    Die technische Umsetzung von § 14a EnWG verlangt moderne, digitale Lösungen – ganz ohne Hightech geht hier nichts mehr. Im Mittelpunkt stehen sogenannte Smart Meter und intelligente Messsysteme, die weit mehr können als nur den Stromverbrauch zählen.

    • Smart Meter: Diese digitalen Stromzähler erfassen nicht nur den Verbrauch in Echtzeit, sondern können auch Verbrauchsdaten an den Netzbetreiber senden. So wird es möglich, flexibel auf Netzanforderungen zu reagieren.
    • Smart-Meter-Gateway: Das Gateway ist die zentrale Kommunikationsschnittstelle. Es verbindet die Verbrauchseinrichtung sicher mit dem Netzbetreiber und sorgt dafür, dass Steuerbefehle zuverlässig und verschlüsselt übertragen werden.
    • Datensicherheit: Alle Systeme müssen hohe Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards erfüllen. Unbefugte Zugriffe oder Manipulationen sind tabu – hier wird wirklich streng kontrolliert.
    • Fernsteuerbarkeit: Die Geräte müssen aus der Ferne steuerbar sein, ohne dass jemand vor Ort eingreifen muss. Das erleichtert schnelle Reaktionen bei Netzengpässen.
    • Kompatibilität: Neue und bestehende Anlagen müssen mit den intelligenten Messsystemen harmonieren. Es gibt klare Vorgaben, damit alle Komponenten miteinander sprechen können.
    • Digitalisierungsschub: Die Einführung dieser Technik treibt die Digitalisierung im Energiesektor massiv voran. Für viele Netzbetreiber und Verbraucher ist das ein Sprung ins digitale Zeitalter.

    Wer künftig steuerbare Verbrauchseinrichtungen nutzen will, kommt um die Installation eines Smart Meters und die Einbindung ins digitale Netz nicht herum. Das ist zwar anfangs ein bisschen Aufwand, eröffnet aber ganz neue Möglichkeiten für Flexibilität und Kontrolle.

    Übergangsregelungen und Bestandsvereinbarungen

    Übergangsregelungen und Bestandsvereinbarungen spielen eine wichtige Rolle, damit der Umstieg auf die neuen Vorgaben reibungslos klappt. Niemand soll plötzlich im Regen stehen oder unerwartet Nachteile haben, nur weil sich das Gesetz geändert hat.

    • Für bereits bestehende steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten oft weiterhin die alten Vereinbarungen, solange keine wesentlichen Änderungen am Anschluss vorgenommen werden.
    • Neue Nutzer profitieren sofort von den aktuellen Netzentgeltregelungen, auch wenn die technische Infrastruktur (z. B. Smart Meter) noch nicht überall vollständig verfügbar ist.
    • Es gibt eine Art „Schonfrist“: Wer jetzt eine steuerbare Anlage installiert, erhält für eine Übergangszeit reduzierte Netzentgelte, selbst wenn noch Übergangslösungen genutzt werden.
    • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig Anpassungen und Klarstellungen, damit Unsicherheiten für Verbraucher und Netzbetreiber minimiert werden.
    • Bestandskunden können auf Wunsch in das neue System wechseln, müssen dies aber nicht sofort tun. Das schafft Planungssicherheit und Flexibilität.

    So wird sichergestellt, dass niemand durch die Umstellung überfordert wird und alle Beteiligten genug Zeit haben, sich auf die neuen Prozesse einzustellen.

    Vorteile für Verbraucher und Stromnetz

    Das energiewirtschaftsgesetz 14a bringt für Verbraucher und das Stromnetz eine ganze Reihe von Vorteilen, die im Alltag spürbar werden.

    • Mehr Einfluss auf den eigenen Stromverbrauch: Nutzer können gezielt steuern, wann und wie viel Strom ihre Geräte aufnehmen. Das eröffnet neue Möglichkeiten, den Verbrauch an die eigenen Bedürfnisse und an günstige Zeiten anzupassen.
    • Innovative Tarifmodelle: Stromanbieter entwickeln zunehmend flexible Tarife, die auf die Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen zugeschnitten sind. So lassen sich Kosten durch intelligentes Laden oder Heizen weiter senken.
    • Weniger Störungen und Ausfälle: Durch die netzdienliche Steuerung werden kritische Lastspitzen vermieden. Das erhöht die Versorgungssicherheit und reduziert das Risiko von Stromausfällen – gerade in Regionen mit vielen neuen Verbrauchern.
    • Förderung von Zukunftstechnologien: Wer auf moderne Geräte wie Batteriespeicher oder smarte Ladelösungen setzt, profitiert von technischen Innovationen und kann sich aktiv an der Energiewende beteiligen.
    • Stärkere Einbindung erneuerbarer Energien: Flexible Verbraucher helfen, Stromüberschüsse aus Wind und Sonne besser zu nutzen. Das macht das Gesamtsystem nachhaltiger und effizienter.
    • Planungssicherheit für alle Beteiligten: Klare gesetzliche Vorgaben schaffen Verlässlichkeit – sowohl für Investitionen in neue Technik als auch für die langfristige Entwicklung des Stromnetzes.

    Unterm Strich: Verbraucher gewinnen mehr Kontrolle und sparen Geld, während das Stromnetz stabiler und zukunftsfähiger wird. Das ist ein echter Fortschritt für alle, die beim Thema Energie nicht einfach nur zuschauen wollen.

    Beispiel: So wirkt sich § 14a EnWG im Alltag aus

    Ein typischer Alltag mit § 14a EnWG könnte so aussehen:

    Stellen wir uns eine Familie vor, die eine neue Wallbox für ihr Elektroauto installiert hat. Morgens, bevor alle aus dem Haus gehen, stecken sie das Auto an die Ladestation. Über eine App können sie sehen, wann das Laden besonders günstig ist – etwa nachts oder in Zeiten mit viel Windstrom. Sie legen fest, dass das Auto bis 7 Uhr vollgeladen sein soll, aber ansonsten flexibel geladen werden kann.

    • Plötzlich gibt es abends im Viertel eine hohe Netzbelastung, weil viele gleichzeitig kochen und heizen. Der Netzbetreiber sendet ein Signal an die Wallbox, das den Ladevorgang für eine halbe Stunde pausiert. Die Familie merkt davon kaum etwas, weil das Auto noch genug Zeit hat, bis zur Abfahrt voll zu werden.
    • Am Monatsende erhalten sie eine Abrechnung, die zeigt: Weil sie das flexible Laden zugelassen haben, zahlen sie deutlich weniger Netzentgelte als Nachbarn ohne steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
    • Im Sommer, wenn die Photovoltaikanlage auf dem Dach viel Strom liefert, kann die Familie sogar gezielt Überschüsse ins Auto oder in einen Batteriespeicher leiten – und profitiert so doppelt von der Flexibilität.

    Das Beispiel zeigt: Mit § 14a EnWG lassen sich Alltag, Komfort und Kostenoptimierung clever verbinden – ohne dass jemand auf etwas verzichten muss.

    Zielgruppen von energiewirtschaftsgesetz 14a

    Das energiewirtschaftsgesetz 14a richtet sich an eine wachsende Vielfalt von Zielgruppen, die weit über klassische Stromkunden hinausgeht.

    • Innovative Wohnprojekte und Quartierslösungen: Besonders interessant ist § 14a EnWG für Bauherren, Wohnungsbaugesellschaften und Energiegenossenschaften, die smarte Ladeinfrastruktur oder gemeinschaftliche Speicherlösungen in Neubaugebieten oder Mehrfamilienhäusern integrieren möchten.
    • Technologieanbieter und Systemintegratoren: Unternehmen, die Steuerungstechnik, Smart-Home-Lösungen oder digitale Plattformen für Energiemanagement entwickeln, profitieren von klaren technischen Vorgaben und neuen Marktchancen.
    • Kommunen und Stadtwerke: Sie können durch die Umsetzung von § 14a EnWG gezielt lokale Netze entlasten und die Integration erneuerbarer Energien vorantreiben, etwa durch gezielte Steuerung kommunaler Ladelösungen oder Wärmenetze.
    • Handwerksbetriebe und Installateure: Wer sich auf die Installation von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen spezialisiert, erschließt sich ein zukunftsträchtiges Geschäftsfeld und kann Kunden gezielt zu Fördermöglichkeiten und Technik beraten.
    • Forschungsinstitute und Hochschulen: Für die Entwicklung und Erprobung neuer Steuerungsmodelle und digitaler Energiesysteme bietet das Gesetz einen spannenden Rahmen für praxisnahe Projekte.

    So eröffnet das energiewirtschaftsgesetz 14a ganz unterschiedlichen Akteuren neue Perspektiven und schafft Raum für innovative Geschäftsmodelle und Kooperationen im Energiesektor.

    Fazit: Bedeutung von § 14a EnWG für Verbraucher und Energiewende

    § 14a EnWG ist weit mehr als nur eine technische Vorschrift – er markiert einen Wendepunkt im Verhältnis zwischen Verbrauchern, Netzbetreibern und dem gesamten Energiesystem.

    Die Vorschrift schafft erstmals die Grundlage, dass individuelle Flexibilität systematisch in die Netzsteuerung eingebunden wird. Verbraucher erhalten damit eine aktive Rolle im Energiemarkt, anstatt nur passive Stromabnehmer zu sein. Das eröffnet Chancen für neue Geschäftsmodelle, etwa für Anbieter von Flexibilitätsdienstleistungen oder Plattformen, die Verbrauch und Erzeugung intelligent verknüpfen.

    Für die Energiewende bedeutet § 14a EnWG, dass die Integration dezentraler und schwankender erneuerbarer Energien nicht länger ein theoretisches Ziel bleibt, sondern praktisch im Alltag ankommt. Die Möglichkeit, Stromnachfrage dynamisch zu steuern, macht das Gesamtsystem resilienter und fördert Innovationen in der Netzführung.

    Wer heute in moderne Energietechnik investiert, profitiert künftig nicht nur von niedrigeren Kosten, sondern gestaltet die Zukunft der Energieversorgung aktiv mit. § 14a EnWG ist damit ein entscheidender Baustein für eine sichere, nachhaltige und flexible Stromversorgung in Deutschland.

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    FAQ zu § 14a EnWG – Häufige Fragen zur gesetzlichen Steuerung von Stromverbrauchern

    Welche Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG?

    Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen insbesondere größere Stromverbraucher wie Wärmepumpen, private E-Auto-Ladestationen (Wallboxen), Batteriespeicher, Kälteanlagen und Nachtspeicherheizungen. Sie müssen technisch so ausgestattet sein, dass sie digital vom Netzbetreiber angesteuert werden können.

    Welche Vorteile erhalten Verbraucher, wenn sie ihre Geräte steuerbar machen lassen?

    Wer seine Geräte steuerbar macht und die Flexibilität bereitstellt, erhält reduzierte Netzentgelte. Dies führt zu spürbaren Kosteneinsparungen. Außerdem profitieren Verbraucher von modernen Tarifmodellen und stärken aktiv die Netzstabilität.

    Wie wird die Steuerung der Geräte technisch umgesetzt?

    Die Steuerung erfolgt über intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter Gateways. Diese ermöglichen es dem Netzbetreiber, Steuerbefehle digital, sicher und verschlüsselt direkt an die Verbrauchseinrichtungen zu senden. Damit können Geräte ferngesteuert werden, ohne dass Nutzer vor Ort eingreifen müssen.

    Müssen Verbraucher Einbußen beim Komfort befürchten, wenn der Netzbetreiber steuert?

    Nein, das Gesetz schreibt vor, dass der Nutzerkomfort gewahrt werden muss. Steuerungen sind zeitlich begrenzt und so ausgestaltet, dass wichtige Mindestfunktionen, wie zum Beispiel das vollständige Laden eines E-Autos bis zum gewünschten Zeitpunkt oder ausreichend Wärme in der Wohnung, erhalten bleiben.

    Werden Bestandsanlagen und neue Geräte unterschiedlich behandelt?

    Für Bestandsanlagen gelten in der Regel Übergangsregelungen. Das heißt, bestehende Vereinbarungen behalten ihre Gültigkeit, solange keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden. Neue Anlagen profitieren bereits sofort von den aktuellen Regelungen und Anreizen, auch wenn je nach Netzausbau noch Übergangslösungen möglich sind.

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    Zusammenfassung des Artikels

    a EnWG regelt, wie Netzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen, Wallboxen) zur Netzstabilität steuern dürfen und verpflichtet zu Transparenz sowie finanziellen Anreizen für flexible Verbraucher. Ziel ist es, Netzausbaukosten zu vermeiden und die Energiewende effizient umzusetzen.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Prüfen Sie Ihre Geräte: Wenn Sie eine Wärmepumpe, Wallbox für E-Autos oder einen Batteriespeicher besitzen oder planen, informieren Sie sich, ob Ihre Geräte als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG gelten und welche technischen Anforderungen (z. B. Smart Meter) erfüllt werden müssen.
    2. Profitieren Sie von finanziellen Anreizen: Lassen Sie Ihre steuerbaren Geräte flexibel steuern, um von reduzierten Netzentgelten und attraktiven Tarifen zu profitieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber oder Stromlieferanten nach konkreten Angeboten und Bedingungen.
    3. Nutzen Sie die Flexibilität aktiv: Passen Sie den Betrieb Ihrer Geräte (z. B. Ladevorgänge, Heizzeiten) an günstige Zeiten an und verwenden Sie entsprechende Apps oder Steuerungssysteme, um Ihren Stromverbrauch und Ihre Kosten zu optimieren.
    4. Achten Sie auf Datenschutz und Transparenz: Informieren Sie sich über die Sicherheits- und Datenschutzstandards Ihrer Messsysteme und verlangen Sie vom Netzbetreiber nachvollziehbare Informationen, wenn Steuerungseingriffe vorgenommen werden.
    5. Beachten Sie Übergangsregelungen: Prüfen Sie als Betreiber von Bestandsanlagen, welche Fristen und Wahlmöglichkeiten Sie beim Wechsel in das neue System haben. Lassen Sie sich beraten, ob und wann ein Umstieg für Sie sinnvoll ist, um keine finanziellen Vorteile zu verpassen.

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    Thematischer Schwerpunkt Analyse ökologischer Krisen und des Ressourcenverbrauchs Wirtschaftsethische Reflexionen CO₂ und CO als nachhaltige Kohlenstoffquellen Einfluss digitaler Medien auf nachhaltige Lebensweisen Strategien für grünes Wachstum zur Bekämpfung des Klimawandels
    Zielgruppe Umweltwissenschaftler, Studierende und umweltbewusste Leser Fachleute und Interessierte Fachleute Studierende und Forschende Politiker, Ökonomen und umweltinteressierte Leser
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