Nachhaltigkeit im Fokus: Hochschulen und Unternehmen vor neuen Herausforderungen

Autor: Nachhaltigkeit-Wirtschaft Redaktion

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Kategorie: News

Zusammenfassung: Universitäten und Foren stärken Nachhaltigkeit, während ab 27. September 2026 strengere Nachweispflichten für Umweltwerbung gelten.

Universität Paderborn verankert Nachhaltigkeit in Studium, Forschung und Verwaltung

Die Universität Paderborn will Nachhaltigkeit in Studium, Forschung und Verwaltung verankern. Nach Angaben des Westfalen-Blatts umfasst der Umbau des Campus unter anderem Ökostrom, Wärmepumpen und die Nutzung von Abwärme aus dem Rechenzentrum.

Die Hochschule richtet ihren Nachhaltigkeitsansatz dabei nicht ausschließlich auf technische Maßnahmen aus. Auch der Schutz von Tieren gehört dazu: Auf den Wissenschaftstürmen brüten Turmfalken, für die zuletzt Nistkästen aufgestellt wurden. Die Universität verbindet damit Nachhaltigkeit für Mensch und Tier.

„Die Universität Paderborn will Nachhaltigkeit in Studium, Forschung und Verwaltung verankern.“

Infobox – Westfalen-Blatt: Im Mittelpunkt stehen die nachhaltige Entwicklung des Campus, Ökostrom, Wärmepumpen, Abwärme aus dem Rechenzentrum sowie Maßnahmen zum Schutz von Turmfalken.

Miltenberg: Forum erweitert Arbeit zur Nachhaltigkeit

Das main-echo.de führt einen Leserbeitrag mit dem Titel „Nachhaltigkeit i Miltenberg Forum erweitert Arbeit“. Der Beitrag ist mit „20.09.2026 - 18:51 Uhr“ datiert und mit einer Lesezeit von „< 1 Min.“ versehen.

Die vorliegenden Quellenangaben enthalten darüber hinaus keine nutzbaren inhaltlichen Informationen zur erweiterten Arbeit des Forums. Der Beitrag wird deshalb nur mit den im Datensatz erkennbaren Angaben berücksichtigt.

Infobox – main-echo.de: Leserbeitrag zum Nachhaltigkeitsforum in Miltenberg, veröffentlicht am 20.09.2026 um 18:51 Uhr.

Neue Regeln für Umweltwerbung ab 27. September 2026

Unternehmen müssen Umweltversprechen in ihrer Werbung künftig konkreter belegen. Das berichtet das Mindener Tageblatt unter Berufung auf die Verbraucherzentrale Sachsen. Ab dem 27. September 2026 gelten neue gesetzliche Regeln für Werbung mit Umweltbegriffen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“.

Die Vorgaben gehen auf die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) zurück. Übersetzt bedeutet der Name laut Quelle etwa: Verbraucher für den ökologischen Wandel stärken. Allgemeine Aussagen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ sollen nur zulässig sein, wenn eine entsprechende hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann.

Das beworbene Umweltversprechen muss konkretisiert und begründet werden. Unternehmen sollen den konkreten Umweltvorteil klar benennen und ihn auf das jeweilige Produkt beziehen.

Bestimmte Werbestrategien werden ausdrücklich untersagt. Dazu zählen laut Mindener Tageblatt insbesondere:

Die neuen Regeln sind nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Sachsen jedoch kein automatisches Gütesiegel für Umweltwerbung. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen deshalb weiterhin genau prüfen, worauf sich der beworbene Umweltvorteil bezieht: auf das gesamte Produkt oder nur auf einen Bestandteil. Ebenso wichtig seien die Fragen, wie der Vorteil erreicht wird und ob konkrete sowie nachvollziehbare Informationen vorliegen.

Regelungsbeginn27. September 2026
Betroffene Werbebegriffe„klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“
GrundlageEU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo)
QuelleMindener Tageblatt; Verbraucherzentrale Sachsen

Infobox – Mindener Tageblatt: Ab dem 27. September 2026 müssen Umweltversprechen konkreter belegt werden. Unbelegte Nachhaltigkeitssiegel, pauschale Aussagen für Produkte oder Unternehmen und bestimmte Klimaneutralitätsversprechen werden untersagt.

Quellen: