Inhalt eines Nachhaltigkeitsberichts: Die wichtigsten Aspekte

Autor: Nachhaltigkeit-Wirtschaft Redaktion

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Kategorie: Wissen

Zusammenfassung: Ein Nachhaltigkeitsbericht umfasst Unternehmenskontext, Wesentlichkeitsanalyse, Governance, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen sowie Methodik und Datenqualität. Entscheidend sind nachvollziehbare Verknüpfungen, klare Berichtsgrenzen und eine ausgewogene Darstellung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen.

Was gehört in einen Nachhaltigkeitsbericht?

Der Inhalt eines Nachhaltigkeitsberichts sollte zeigen, wie ein Unternehmen mit seinen wesentlichen ökologischen, sozialen und unternehmerischen Auswirkungen umgeht. Dazu gehören nicht nur Kennzahlen, sondern auch Entscheidungen, Prozesse, Annahmen und qualitative Erläuterungen.

Ein klarer Nachhaltigkeitsbericht-Aufbau verbindet vier Ebenen: Ausgangslage, gewählte Schwerpunkte, konkrete Aktivitäten und erzielte Ergebnisse. Leserinnen und Leser sollten schnell erkennen können, was berichtet wird, für welchen Zeitraum die Angaben gelten und wie die Daten zustande gekommen sind.

Besonders hilfreich ist eine klare Verbindung zwischen den Angaben. Ein Ziel sollte mit einer Maßnahme, einer verantwortlichen Stelle, einem Zeitrahmen und einer passenden Kennzahl verknüpft sein. So wird aus einer bloßen Absicht eine nachvollziehbare Berichtslogik.

Der konkrete Umfang hängt von Wesentlichkeit, Branche, Unternehmensstruktur, Berichtsjahr und geltendem Rechtsrahmen ab. Deshalb muss nicht jeder Bericht dieselben Themen oder dieselbe Detailtiefe enthalten. Entscheidend ist, dass wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen verständlich sowie ausgewogen dargestellt werden.

Nachhaltigkeitsbericht-Aufbau: Die wichtigsten Kapitel

Ein sinnvoller Nachhaltigkeitsbericht-Aufbau führt von den Grundlagen zu den konkreten Offenlegungen. Die Kapitel sollten logisch aufeinander folgen und klare Querverweise enthalten.

Für den Inhalt eines Nachhaltigkeitsberichts hat sich folgende Reihenfolge bewährt:

Wichtig ist die Trennung von Ist-Zustand, Zielbild und Prognose. Ein aktueller Wert beschreibt die bisherige Leistung. Ein Ziel zeigt die angestrebte Entwicklung. Eine Prognose bleibt dagegen mit Unsicherheiten verbunden und sollte entsprechend gekennzeichnet werden.

Bei einem Bericht nach CSRD und ESRS gehört der Nachhaltigkeitsbericht grundsätzlich in den Lagebericht. Die genaue Gliederung richtet sich nach den anzuwendenden Offenlegungsanforderungen und den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse.

Ein gutes Kapitel erklärt neben einer Zahl auch deren Bedeutung, die Entwicklung im Zeitverlauf und die Grenzen der Aussagekraft. So entsteht mehr als eine reine Datensammlung.

Governance und Nachhaltigkeitsstrategie

In diesem Kapitel wird sichtbar, wer Nachhaltigkeit im Unternehmen steuert und wie sie in zentrale Entscheidungen einfließt. Der Bericht sollte die Verbindung zwischen Unternehmensführung, Geschäftsmodell und konkretem Handeln erklären.

Zum Inhalt gehören die zuständigen Organe und Funktionen. Dazu zählen Vorstand oder Geschäftsführung, Aufsichtsorgan, Nachhaltigkeitsverantwortliche sowie relevante Fachbereiche. Beschrieben werden sollten ihre Aufgaben, Informationswege und Entscheidungsrechte.

Der Bericht sollte außerdem zeigen, wie Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie eingebettet ist. Dazu gehören Aussagen zum Geschäftsmodell, zu geplanten Veränderungen und zu langfristigen Prioritäten. Relevant ist auch, ob Investitionen, Produktentwicklung, Beschaffung und Standortentscheidungen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.

Ein belastbarer Nachhaltigkeitsbericht-Aufbau beschreibt die Steuerungslogik hinter den Zielen: Welche Maßnahmen entstehen aus welchen Risiken oder Auswirkungen, und wie bewertet die Leitung ihre Wirksamkeit?

Ebenso wichtig ist der Umgang mit Zielkonflikten. Wenn etwa Wachstum, Kostendruck und Klimaschutz miteinander konkurrieren, sollte das Unternehmen diese Spannung offen benennen.

Zu den Governance-Angaben gehören interne Regeln und Kontrollmechanismen. Dazu zählen Richtlinien, Freigabeprozesse, Schulungen, Hinweisgebersysteme und Verfahren zur Überwachung von Verstößen. Ergänzend kann der Bericht erläutern, wie erkannte Probleme behoben und Verantwortlichkeiten nachgeschärft werden.

Die Nachhaltigkeitsstrategie sollte einen zeitlichen Horizont besitzen. Kurzfristige Vorhaben, mittelfristige Etappen und langfristige Ambitionen müssen unterscheidbar sein. Nur dann lässt sich später prüfen, ob die Unternehmensführung den eingeschlagenen Kurs verfolgt.

Wesentlichkeitsanalyse und doppelte Wesentlichkeit

Die Wesentlichkeitsanalyse entscheidet, welche Nachhaltigkeitsthemen im Bericht ausführlich erscheinen. Im Nachhaltigkeitsbericht-Aufbau bildet sie die Verbindung zwischen Unternehmensrealität und Berichtsinhalt.

Nach den ESRS gilt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Ein Thema kann bereits dann berichtsrelevant sein, wenn es aus einer der beiden Perspektiven wesentlich ist. Beide Sichtweisen werden getrennt geprüft und anschließend zusammengeführt.

Bei der Impact-Perspektive zählen unter anderem Umfang, Schwere, Reichweite und mögliche Unumkehrbarkeit einer Auswirkung. Auch der Zeitpunkt spielt eine Rolle. Eine aktuelle Belastung ist anders zu bewerten als ein Risiko, das erst in mehreren Jahren eintreten könnte.

Die finanzielle Perspektive betrachtet bereits eingetretene Effekte ebenso wie Abhängigkeiten, Übergangsrisiken und physische Risiken. Beispiele sind steigende Energiepreise, Lieferengpässe durch Wasserknappheit oder neue Anforderungen an emissionsintensive Anlagen.

Die Analyse sollte die gesamte Wertschöpfungskette abdecken: vorgelagerte Lieferanten, eigene Standorte und nachgelagerte Aktivitäten. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Regionen, Produkte oder Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden.

Ein nachvollziehbarer Prozess umfasst typischerweise folgende Schritte:

  1. Geschäftstätigkeiten, Standorte und Wertschöpfungsstufen erfassen
  2. potenzielle und tatsächliche Auswirkungen sowie Abhängigkeiten bestimmen
  3. betroffene und interessierte Stakeholder angemessen einbeziehen
  4. Themen anhand transparenter Kriterien bewerten
  5. Schwellenwerte und Begründungen dokumentieren
  6. wesentliche Themen den passenden Offenlegungsanforderungen zuordnen

Stakeholder-Dialoge können wichtige Hinweise liefern, ersetzen aber keine eigene Bewertung. Interne Fachkenntnis, Beschwerdekanäle, Risikoanalysen und Erkenntnisse aus der Lieferantenprüfung ergänzen das Bild.

Im Bericht sollte das Unternehmen erklären, wie es Themen identifiziert, bewertet und priorisiert hat. Nicht wesentliche Themen müssen nicht ausführlich dargestellt werden. Eine kurze Begründung kann sinnvoll sein, besonders wenn ein Thema für Stakeholder naheliegend erscheint.

Ziele, Maßnahmen und ESG-Kennzahlen

Dieses Kapitel zeigt, wie aus Nachhaltigkeitsambitionen überprüfbare Steuerungsgrößen werden. Erst die Verbindung mit Ausgangswert, Zieljahr, Zuständigkeit und Messmethode macht die Entwicklung im Inhalt eines Nachhaltigkeitsberichts greifbar.

Für jedes relevante Vorhaben sollte der Bericht erklären, welches Problem gelöst werden soll. Danach folgen der geplante Hebel, der erwartete Beitrag und der aktuelle Umsetzungsstand. Bei mehrjährigen Zielen helfen Zwischenwerte.

ESG-Kennzahlen sollten mit Einheit, Erfassungszeitraum, Datenabdeckung und Berechnung definiert werden. Bei Emissionen ist etwa zu erläutern, ob der Wert standortbezogen oder marktbezogen ermittelt wurde und welche Aktivitäten in die Bilanz einfließen.

Zu unterscheiden sind absolute und relative Kennzahlen. Ein Unternehmen kann seinen Gesamtenergieverbrauch senken, während der Energieverbrauch je Produkteinheit steigt. Beide Werte erzählen unterschiedliche Teile der Geschichte.

Zu den häufig verwendeten Kennzahltypen gehören:

Qualitative Angaben erklären, warum ein Ziel verfehlt wurde, welche Annahmen einer Berechnung zugrunde liegen oder weshalb sich eine Kennzahl gegenüber dem Vorjahr verändert hat. Gerade bei Scope-3-Emissionen oder Menschenrechtsrisiken ist diese Einordnung unverzichtbar.

Ein sorgfältiger Nachhaltigkeitsbericht-Aufbau stellt auch Zielkonflikte offen dar. Dazu zählen Verzögerungen bei Projekten, fehlende Daten in der Lieferkette oder Maßnahmen mit zunächst gegenläufigen Effekten. Entscheidend ist, die Abweichung und den geplanten Korrekturschritt zu beschreiben.

Wenige gut definierte Kennzahlen sind nützlicher als eine lange Sammlung ohne Aussagekraft. Jede Kennzahl sollte eine Entscheidung unterstützen, eine Entwicklung sichtbar machen oder einen wesentlichen Aspekt des Unternehmens erklären.

Liefer- und Wertschöpfungskette

Ein vollständiger Nachhaltigkeitsbericht endet nicht am eigenen Werkstor. Er sollte zeigen, welche ökologischen und sozialen Bedingungen bei Lieferanten, Logistikpartnern, Vertrieb, Nutzung und Entsorgung entstehen.

Für den Inhalt eines Nachhaltigkeitsberichts ist deshalb eine klare Abgrenzung wichtig. Beschrieben werden sollten die relevanten Stufen der Liefer- und Wertschöpfungskette sowie die Kriterien, nach denen Geschäftspartner bewertet werden.

Ein weiterer Schwerpunkt sind Sorgfaltsprozesse. Der Bericht kann erläutern, wie Risiken ermittelt, Lieferanten ausgewählt und Verstöße bearbeitet werden. Dazu gehören Lieferantenkodizes, Vertragsklauseln, Schulungen, Audits, Beschwerdekanäle und Abhilfemaßnahmen.

Besonders aussagekräftig sind Angaben zur Reichweite. Neben der Zahl geprüfter Geschäftspartner ist wichtig, welcher Anteil des Einkaufsvolumens, der kritischen Rohstoffe oder der risikobehafteten Regionen tatsächlich erfasst wurde.

Typische Angaben im Kapitel sind:

Auch Datenlücken gehören in den Bericht. Fehlen belastbare Angaben aus vorgelagerten Stufen, sollte das Unternehmen Ursache, verwendete Schätzung und Plan zur Verbesserung beschreiben. Eine erkennbare Unsicherheit ist fachlich sauberer als eine scheinbar exakte Zahl ohne tragfähige Grundlage.

Der Nachhaltigkeitsbericht-Aufbau sollte zwischen Einfluss und Verantwortung unterscheiden. Unternehmen können nicht jedes Problem allein lösen, müssen aber erklären, welchen Einfluss sie über Einkauf, Vertragsgestaltung, Zusammenarbeit und Abhilfe ausüben.

Bei der Darstellung helfen Fallgruppen statt pauschaler Aussagen. So lassen sich Rohstoffrisiken, Arbeitsbedingungen bei Zulieferern und Auswirkungen nach der Nutzung getrennt betrachten.

Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen

Die ESG-Themen bilden den fachlichen Kern eines Nachhaltigkeitsberichts. Für jedes wesentliche Thema sollte das Unternehmen beschreiben, welche Auswirkungen entstehen, welche Vorgaben gelten und wie sich die Leistung entwickelt. Der konkrete Umfang richtet sich nach Branche, Geschäftsmodell, Unternehmensgröße und Berichtsjahr.

Umwelt: Klima, Ressourcen und Ökosysteme

Im Umweltteil geht es um den Einfluss der Geschäftstätigkeit auf Klima und natürliche Lebensgrundlagen. Neben Emissionen zählen Energie, Wasser, Materialien und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Umweltveränderungen zum Bericht.

Eine gute Darstellung erklärt Ort und Art der Umweltwirkung. Ein hoher Wasserverbrauch in einer wasserreichen Region ist anders zu bewerten als dieselbe Menge in einem Dürregebiet.

Soziales: Beschäftigte, Menschenrechte und Betroffene

Der soziale Teil betrachtet die Bedingungen, unter denen Menschen im Unternehmen und entlang der Geschäftstätigkeit arbeiten oder von Entscheidungen betroffen sind. Dazu gehören die eigene Belegschaft, Beschäftigte in der Lieferkette, betroffene Gemeinschaften sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.

Nicht jede soziale Information lässt sich sinnvoll auf eine einzelne Zahl reduzieren. Angaben zu Dialogen, Beschwerden, Abhilfemaßnahmen und schwierigen Fällen zeigen, wie ein Unternehmen mit tatsächlichen Problemen umgeht.

Governance: Integrität und verantwortungsvolle Führung

Governance beschreibt die Regeln und Verhaltensweisen verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Bericht sollte erläutern, wie ethische Risiken erkannt und Entscheidungen kontrolliert werden.

Auch negative Entwicklungen gehören in diesen Abschnitt. Werden etwa mehr Hinweisgeberfälle gemeldet, kann das auf ein belastbareres Meldesystem hindeuten. Die reine Anzahl ist daher ohne Erklärung kaum bewertbar.

Im Nachhaltigkeitsbericht-Aufbau sollten Umwelt, Soziales und Governance nicht wie voneinander getrennte Schubladen wirken. Ein neuer Produktionsstandort kann Klima, Wasser, Arbeitsschutz und lokale Gemeinschaften zugleich betreffen.

CSRD und ESRS: Anforderungen an den Bericht

Die CSRD ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie legt den rechtlichen Rahmen fest. Die ESRS konkretisieren, welche Angaben ein berichtspflichtiges Unternehmen machen muss.

Für den Inhalt eines Nachhaltigkeitsberichts bedeutet das: Unternehmen müssen ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen systematisch erläutern. Dazu gehören Zahlen ebenso wie qualitative Informationen zu Verfahren, Entscheidungen, Annahmen und Zusammenhängen.

Die Anforderungen sind in Querschnitts- und Themenstandards gegliedert. Die Querschnittstandards ESRS 1 und ESRS 2 bilden die methodische Grundlage.

Die thematischen Standards decken Umwelt, Soziales und Governance ab. Dazu zählen etwa Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität, Ressourcennutzung, Arbeitskräfte, Menschenrechte, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Geschäftsethik.

Für ein wesentliches Thema können je nach Standard mehrere Informationstypen erforderlich sein:

Die CSRD sieht grundsätzlich vor, dass die Nachhaltigkeitsangaben in den Lagebericht aufgenommen werden. Je nach anwendbarem Recht kann zudem eine externe Prüfung vorgesehen sein. Umfang und Anwendung hängen vom Berichtsjahr, Sitzstaat, der Unternehmensstruktur und dem jeweils geltenden Rechtsstand ab.

Freiwillige Rahmenwerke können ergänzende Orientierung geben, sind aber nicht automatisch gleichbedeutend mit den ESRS. Die GRI betrachtet vor allem Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. Die EU-Taxonomie ordnet bestimmte Wirtschaftstätigkeiten nach ökologischen Kriterien ein. Auch SASB, TCFD und SFDR verfolgen jeweils eigene Zwecke und richten sich an unterschiedliche Anwender.

Ein regelkonformer Nachhaltigkeitsbericht-Aufbau muss klar beantworten, welche ESRS-Angabe relevant ist und an welcher Stelle sie im Bericht nachgewiesen wird. Eine übersichtliche Inhalts- oder Indexstruktur erleichtert diese Zuordnung.

Da EU-Anpassungen, nationale Umsetzungsvorschriften und spätere Auslegungen Anwendungsbereiche und Zeitpunkte verändern können, sollten Unternehmen für das jeweilige Berichtsjahr stets den aktuellen Rechtsstand, Schwellenwerte und Anwendungszeitpunkte prüfen.

Qualität, Daten und Prüfung der Nachhaltigkeitsangaben

Die Aussagekraft eines Nachhaltigkeitsberichts hängt stark von der Datenqualität ab. Angaben müssen klar definiert, vollständig dokumentiert und in sich schlüssig sein.

Für jeden Wert sollten Erhebungsbereich, Zeitraum, Einheit und Datenquelle feststehen. Ebenso wichtig sind Berechnungsmethode und mögliche Schätzungen. Ändert sich eine Methode, muss der Bericht die Auswirkung auf Vergleichswerte verständlich erklären.

Ein wirksames Kontrollsystem prüft die Angaben bereits vor der Veröffentlichung. Fachabteilungen sollten Belege sichern, Plausibilitätskontrollen durchführen und auffällige Veränderungen begründen. Dazu gehören ungewöhnliche Schwankungen, fehlende Vorjahreswerte oder widersprüchliche Angaben in verschiedenen Berichtsteilen.

Schätzwerte sind sorgfältig zu kennzeichnen. Das betrifft häufig Daten aus der Wertschöpfungskette, indirekte Emissionen oder soziale Kennzahlen aus mehreren Ländern. Ein geschätzter Wert ist nicht automatisch unbrauchbar, muss jedoch auf einer nachvollziehbaren Grundlage beruhen und von exakten Messwerten unterscheidbar sein.

Auch qualitative Aussagen brauchen eine belastbare Basis. Beschreibt ein Unternehmen ein Schulungsprogramm, sollte es Umfang, Zielgruppe und Umsetzungsstand nennen. Allgemeine Aussagen wie „verantwortungsvoll“ oder „umweltfreundlich“ bleiben ohne überprüfbare Kriterien zu vage.

Im Nachhaltigkeitsbericht-Aufbau sollte erkennbar sein, welche Angaben einer Prüfung unterliegen. Im Rahmen der CSRD kann eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen erforderlich sein. Prüfungsumfang und Prüfungsniveau können sich nach dem geltenden Recht und dem jeweiligen Berichtszeitpunkt richten.

Für eine Prüfung benötigen Unternehmen geordnete Nachweise. Dazu zählen Messprotokolle, Rechnungen, Personalstatistiken, Lieferantenerklärungen, Berechnungstabellen und Freigabedokumente. Je besser diese Unterlagen verknüpft sind, desto schneller lassen sich Rückfragen klären.

Ein zuverlässiger Qualitätscheck sollte vor der Veröffentlichung mindestens folgende Fragen beantworten:

So entsteht ein Bericht, der einer kritischen Prüfung standhält und nicht nur gut klingt.

Nutzen eines strukturierten Nachhaltigkeitsberichts

Ein klar gegliederter Nachhaltigkeitsbericht schafft einen gemeinsamen Bezugsrahmen für Vorstand, Fachabteilungen und externe Adressaten. Er macht sichtbar, wie einzelne Nachhaltigkeitsthemen zusammenhängen und wo Entscheidungen noch auf unsicherer Grundlage stehen.

Für Unternehmen liegt der praktische Wert besonders in der besseren Steuerung. Werden Informationen regelmäßig und nach einheitlichen Regeln zusammengeführt, lassen sich Verantwortlichkeiten, Prioritäten und Handlungsbedarf früher erkennen. Der Bericht wird damit vom Rückblick zu einem Instrument für die Unternehmensplanung.

Auch die Kommunikation wird präziser. Kundinnen und Kunden, Beschäftigte, Geschäftspartner und Investoren können Aussagen besser einordnen, weil Ziele, Fortschritt und Grenzen der Daten getrennt dargestellt sind.

Ein weiterer Vorteil zeigt sich bei Veränderungen. Steigende Energiepreise, neue Lieferkettenrisiken oder strengere Umweltauflagen lassen sich mit einer geordneten Informationsbasis schneller bewerten. Der Inhalt eines Nachhaltigkeitsberichts liefert dafür ein belastbares Lagebild.

Der Nutzen hängt von der Qualität der Umsetzung ab. Ein langer Bericht ohne klare Prioritäten bindet Ressourcen und hilft wenig. Ein guter Nachhaltigkeitsbericht-Aufbau verbindet relevante Informationen mit konkreten Entscheidungsfragen: Was muss sich ändern, bis wann, mit welchem Aufwand und woran wird der Erfolg erkannt?

Checkliste für den Inhalt eines Nachhaltigkeitsberichts

Mit dieser Checkliste lässt sich der Inhalt eines Nachhaltigkeitsberichts vor der Freigabe systematisch prüfen. Sie ergänzt den Nachhaltigkeitsbericht-Aufbau um formale Punkte, die im Arbeitsalltag leicht untergehen.

Prüfen Sie außerdem, ob alle Tabellen dieselbe Terminologie verwenden. Ein Wechsel zwischen „Mitarbeitende“, „Beschäftigte“ und „Belegschaft“ kann unnötige Fragen aufwerfen, wenn damit nicht dasselbe gemeint ist.

Für bessere Orientierung lohnt sich ein Inhaltsverzeichnis mit Seiten- oder Abschnittsverweisen. Bei einer Berichterstattung nach ESRS sollte zusätzlich ein gut gepflegter Index auf die jeweiligen Offenlegungsstellen führen.

Die Checkliste ersetzt keine rechtliche oder prüferische Beurteilung. Sie hilft jedoch, formale Brüche, unklare Abgrenzungen und fehlende Erläuterungen vor der Veröffentlichung zu entdecken.

Fazit: Inhalte prüfen und Bericht nachvollziehbar aufbauen

Ein überzeugender Nachhaltigkeitsbericht folgt einer klaren inneren Logik: Jede wesentliche Aussage sollte einer Quelle, einer Zuständigkeit und einem nachvollziehbaren Berichtsabschnitt zugeordnet sein.

Vor der Veröffentlichung lohnt sich ein letzter Abgleich zwischen Wesentlichkeitsentscheidung, ESRS-Anforderungen und den tatsächlich enthaltenen Angaben. Fehlt ein Nachweis, bleibt eine Annahme unklar oder passt eine Zahl nicht zur beschriebenen Abgrenzung, sollte die betreffende Stelle überarbeitet werden.

Der beste Nachhaltigkeitsbericht-Aufbau ist nicht der längste. Er macht Zusammenhänge sichtbar, versteckt Unsicherheiten nicht und gibt jeder wesentlichen Information einen verständlichen Kontext.

Für das jeweilige Berichtsjahr sollten Unternehmen prüfen, ob sich rechtliche Vorgaben, ESRS-Anpassungen oder nationale Umsetzungsregeln geändert haben. Erst die Verbindung aus fachlicher Vollständigkeit, sauberer Zuordnung und aktueller Rechtsprüfung macht den Bericht verlässlich.